Dass die Suizidassistenz nun weiterhin ohne gesetzliche Regelung bleibt, ist aus Sicht der DGPPN nicht hinzunehmen. Die Debatte muss weitergeführt werden und baldmöglichst in einen Gesetzesentwurf münden, der wirklich leistet, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat: Suizidassistenz aus freiem Willen zu ermöglichen und dabei diejenigen, deren freier Wille eingeschränkt ist, vor diesem unumkehrbaren Schritt zu schützen. Der Gesetzesentwurf von Castellucci et al. tut dies. Eine baldige Verabschiedung eines Gesetzes auf dieser Grundlage wäre begrüßenswert.