06.02.2023 | Pressemitteilung

Mangel an Fachpersonal erschwert psychiatrische Krankenversorgung

Die im Januar veröffentlichte Auswertung zur Personalausstattung der psychiatrischen Krankenhäuser verdeutlicht die enormen Herausforderungen durch den Fachkräftemangel. Statt die Kliniken ab 2024 drakonisch zu bestrafen und damit die flächendeckende regionale Versorgung zu gefährden, sind gemeinsame Anstrengungen von Selbstverwaltung und Politik nötig.

Der vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erstellte erste Auswertungsbericht über die Personalausstattung in deutschen psychiatrischen Krankenhäusern zeigt, dass ein großer Teil der Kliniken der Erwachsenenpsychiatrie die Personalvorgaben der Richtlinie zur Personalausstattung (PPP-RL) bereits umsetzt. Fast alle Häuser beschäftigen die insgesamt vorgegebene Anzahl an Mitarbeitenden.

Allerdings gibt es große Unterschiede: Während die Personalvorgaben für die behandelnden Ärzte und Psychologen von fast allen Kliniken umgesetzt werden können, fehlen beispielsweise in jeder fünften Einrichtung Spezialtherapeuten. Insgesamt haben 40 % der Kliniken Schwierigkeiten, die Personalvorgaben in allen sechs Berufsgruppen gleichzeitig zu erfüllen. 

Sie dafür mit Strafen zu belegen, wie es die PPP-RL ab 2024 vorsieht, ist aus Sicht der DGPPN weder hilfreich noch zielführend. Für Andreas Meyer-Lindenberg, Präsident der Fachgesellschaft, ist klar: „Wie so viele Bereiche der Gesundheitsversorgung leidet auch die Psychiatrie unter Fachkräftemangel. Statt horrender Bußgelder, die voraussichtlich nicht nur den Versorgungsauftrag, sondern auch die Existenz von Krankenhäusern gefährden werden, benötigen die Einrichtungen Unterstützung bei der Besetzung offener Stellen. Der allgemeine Mangel an qualifiziertem Personal kann nicht von den psychiatrischen Kliniken allein behoben werden. Es braucht dafür auch mehr Unterstützung von Selbstverwaltung und Politik.“ 

Pauschale Interpretationen lässt der Bericht des IQTIG nicht zu, zu heterogen sind die Kliniken in Bezug auf die Personalausstattung in den verschiedenen Berufsgruppen aufgestellt. Dadurch wird laut Andreas Meyer-Lindenberg ein weiteres Problem der Regelungen der PPP-RL deutlich: „Die Richtlinie unterscheidet in Hinblick auf die Sanktionen nicht zwischen den Berufsgruppen. Es dürfte aber unstrittig sein, dass es für die Patientensicherheit in einer Klinik – und nur darauf beziehen sich die Mindestvorgaben – einen Unterschied macht, ob ich zu wenig Ärzte und Pflegende habe, oder ob es sich um andere Berufsgruppen handelt.“ 

Im vergangenen Jahr hatte der G-BA beschlossen, die Sanktionen für Krankenhäuser, welche die strikten Vorgaben der PPP-RL nicht erfüllen können, für ein weiteres Jahr auszusetzen. Zudem kündigte er eine weitere Anpassung der Richtlinie bis Ende 2025 an, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen soll. Die DGPPN hat dies grundsätzlich begrüßt, setzt sich aber weiterhin für die Streichung der pauschalen Sanktionen und für ein gestuftes System aus Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die Kliniken ein.
 

 

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