Meistgefragt und schnell beantwortet

Schnelle Hilfe und Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier im Überblick. Sollte noch etwas offen geblieben sein, sind wir gern persönlich telefonisch oder per E-Mail für Sie da.

Wann finden die nächsten DGPPN Kongresse statt?

Sie können sich bereits heute die Termine für die DGPPN Kongresse in den kommenden Jahren vormerken:

Ich habe letztes Jahr den DGPPN Kongress besucht und benötige die Teilnahmebescheinigung.

Bitte wenden Sie sich telefonisch an das DGPPN-Kongressteam unter 030 2404772-19

Wer kann Mitglied in der DGPPN werden?
  • Personen, denen die staatliche Approbation als Arzt erteilt worden ist
  • Wissenschaftler und andere natürliche Personen mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium, die wissenschaftlich oder praktisch auf dem Gebiet der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik oder Nervenheilkunde tätig sind
  • Juristische Personen (z. B. Vereine) können eine kooperative Mitgliedschaft beantragen
Kann ich auch als Studierende/r Mitglied werden?

Ja, die DGPPN bietet Medizinstudierenden eine kostenlose Mitgliedschaft als „Starter“ an. Alle Informationen zum Starterpaket findest du bei Generation PSY.

Wie werde ich Mitglied bei der DGPPN?

Füllen Sie einfach das Online-Antragsformular für die Mitgliedschaft mit allen Pflichtangaben aus. Alternativ können Sie uns den ausgefüllten Mitgliedsantrag [PDF, 160 KB] per Post an die DGPPN | Reinhardtstr. 29 | 10117 Berlin oder per Fax an 030 2404772-29 senden.

Wann beginnt meine Mitgliedschaft?

Der Vorstand der DGPPN prüft Ihren Mitgliedsantrag und entscheidet über die Aufnahme. Bei erfolgreicher Aufnahme erhalten Sie vom DGPPN-Mitgliederservice ein Bestätigungsschreiben per E-Mail (bitte ggf. Spam-Ordner prüfen). Die Mitgliedschaft gilt rückwirkend ab 1.1. des Jahres, in dem Sie Ihren Antrag stellen. Mit der Aufnahmebestätigung erhalten Sie Ihre Mitgliedsnummer und weitere Informationen zum Login in den Mitgliederbereich.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Unsere Mitgliedsbeiträge sind gestaffelt – je nachdem, ob Sie angestellte/r Ärztin/Arzt in leitender Position oder in nicht leitender Position, niedergelassene/r Ärztin/Arzt oder derzeit nicht berufstätig sind. Angehörige nicht ärztlicher Berufe werden analog zu der jeweiligen Ärztegruppe zugeordnet. Für kooperative Mitglieder bemisst sich die Beitragshöhe nach der Größe Ihrer Organisation. Weitere Informationen finden Sie in der Beitragsordnung.

Welche Vorteile bietet die DGPPN-Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft in der DGPPN lohnt sich! Die Fachgesellschaft gibt der psychischen Gesundheit eine Stimme und setzt sich mit großen Engagement dafür ein, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen frei von Vorurteilen leben können und die notwendige Hilfen erhalten.

 

  • Spezialrate für den DGPPN Kongress
  • Für Neumitglieder ist die Teilnahme am DGPPN Kongress im ersten Jahr der Mitgliedschaft sogar kostenfrei. Die kostenfreie Kongressteilnahme ist an eine mindestens zwei Jahre dauernde Mitgliedschaft in der DGPPN gebunden.
  • Kostenlose Abonnements von „Psyche im Fokus“ und „Der Nervenarzt“
  • Kostengünstige Abonnements von weiteren Fachzeitschriften – u.a. „NeuroTransmitter“,  „Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie“ und „Psychotherapeut“
  • Mitglieder können Zertifikate erwerben
  • Berufspolitische Workshops sowie Durchführung von Facharztrepetitorien
  • Kostenfreie Anzeigenschaltung in der DGPPN-Stellenbörse
  • Spezielle Förderprogramme für den Nachwuchs, wie beispielsweise das Mentoringprogramm oder das Starterpaket für Medizinstudierende. Weitere Informationen auf www.generation-psy.de.
  • Regelmäßiger Mitgliedernewsletter mit aktuellen Informationen zu Berufspolitik, Veranstaltungen, Ausschreibungen etc.
  • Beratung in beruflichen und persönlichen Krisen durch den DGPPN-Beirat
Wie und wann ist der Mitgliedsbeitrag fällig?

Sie haben die Möglichkeit, per SEPA-Lastschrift zu bezahlen. Mitgliedsbeiträge werden bis zum 31.3. des Beitragsjahres erhoben. Für Neumitglieder ist der Mitgliedsbeitrag nach ihrem Beitritt fällig.

Wird der gesamte Mitgliedsbeitrag fällig, wenn ich während des laufenden Jahres der DGPPN beitrete?

Der Mitgliedsbeitrag gilt für das Kalenderjahr. Der volle Mitgliedsbeitrag wird auch dann fällig, wenn Sie im Laufe des Jahres, z. B. im Oktober, beitreten. Von unseren Vergünstigungen profitieren Sie dennoch in vollem Umfang. So ist für Sie der Eintritt zum DGPPN Kongress* kostenfrei. Zudem erhalten Sie die Zeitschrift „Der Nervenarzt“ ab der nächsten erreichbaren Zeitschriftenausgabe und den Onlinezugriff auf alle Ausgaben von "Der Nervenarzt".

* Dies setzt eine Mitgliedschaft mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren voraus.

Kann ich eine Ermäßigung meines Mitgliedsbeitrags beantragen?

Einen Antrag auf Stundung, Ermäßigung oder Erlass ihres Mitgliedsbeitrags richten Sie bitte schriftlich an den Mitgliederservice der Geschäftsstelle. Ordentliche Mitglieder müssen ihre Anträge im Regelfall bis zum 31.3. eines jeden Jahres stellen. Das Gesuch ist kurz zu begründen.

Ist der kostenfreie Besuch des DGPPN Kongresses im ersten Jahr der Mitgliedschaft auf ein Folgejahr oder eine andere Person übertragbar?

Nein, die kostenfreie Kongressteilnahme ist nicht auf eine andere Person und nicht auf ein anderes Jahr übertragbar. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dies aus verwaltungstechnischen Gründen nicht möglich ist.

Bis wann muss ich mich als Neumitglied anmelden, um in den Vorzug eines kostenfreien Zuganges zum DGPPN Kongress zu kommen?

Sie können sich bis und sogar noch auf dem DGPPN Kongress für die Mitgliedschaft anmelden. Dabei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft „nur vorläufig“ gewährt werden kann, weil die Formalien nicht im Detail eingehalten werden können. D. h., sollten Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft nicht erfüllen, werden Ihnen nachträglich die Kongressgebühren in voller Höhe in Rechnung gestellt. Werden Sie vor Kongressbeginn Neumitglied, müssen Sie die Mitgliedsgebühr umgehend zahlen. Werden Sie auf dem Kongress Neumitglied, ist die Mitgliedsgebühr vor Ort zu zahlen.

Wie kann ich mich in den DGPPN-Mitgliederbereich einloggen?

Mit dem Begrüßungsschreiben des Mitgliederservices erhalten Sie Ihre Mitgliedsnummer, anschließend bekommen Sie eine Mail mit einem Link für den Erst-Login. 

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie sich unter folgendem Link ein neues Passwort generieren oder rufen Sie den Mitgliederservice an.

Ich erhalte die Fachzeitschrift „Der Nervenarzt“ nicht mehr. Was muss ich tun?

Der Versand der Zeitschrift "Der Nervenarzt" liegt in den Händen des Springer Verlags. Falls Sie Probleme mit dem Zeitschriftenbezug haben, füllen Sie bitte das Kontaktformular aus.

Bitte beachten Sie, dass Zeitschriften nicht in Nachsendeaufträgen der Post enthalten sind.

Kann ich meine Mitgliedschaft widerrufen?

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen werden. Dazu reicht eine E-Mail an den Mitgliederservice.

Wie kann ich Änderungen meiner persönlichen Daten vornehmen?

Um Ihre persönlichen Daten zu ändern, loggen Sie sich bitte in den DGPPN-Mitgliederbereich "Meine DGPPN" ein. Dort können Sie unter "Mein Profil" Ihre Daten aktualisieren und ändern. Ihre Daten werden vom Mitgliederservice zeitnah in die Mitgliederdatenbank übernommen. Bei allen anderen Fragen steht Ihnen unser Mitgliederservice zur Verfügung.

Sie haben einen Mitgliedsantrag, eine Adressänderung oder eine E-Mail abgeschickt und keine Bestätigung erhalten?

Die DGPPN verschickt bei Online-Anträgen, Adressänderungen und E-Mails an den Mitgliederservice eine automatische Eingangsbestätigung. Bitte kontrollieren Sie, ob die E-Mail in Ihren Spamordner gelandet ist. Sollte die E-Mail auch nicht in Ihrem Spamordner gelandet sein, ist es ein möglicher Grund, dass Ihr Provider automatisch verschickte E-Mails nicht zulässt. Wenden Sie sich in diesem Fall an unseren Mitgliederservice und wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

Wie kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Diesen Schritt bedauern wir außerordentlich. Gem. Satzung der DGPPN § 12b sind Kündigungen schriftlich per Brief an die Geschäftsstelle DGPPN | Reinhardtstraße 29 | 10117 Berlin oder E-Mail bei uns einzureichen. Dabei ist von Ihrer Seite zu beachten, dass die Kündigung spätestens 6 Wochen vor Jahresende (31.12.) in der Geschäftsstelle vorliegen muss. Bei Kündigung per Brief gilt der Poststempel.

Ich habe meine Mitgliedschaft gekündigt und möchte wieder eintreten. Was muss ich tun?

Wir freuen uns, Sie wieder als DGPPN-Mitglied begrüßen zu dürfen. Bitte senden Sie uns einfach einen neuen Mitgliedsantrag zu. So können wir sichergehen, dass all Ihre Daten aktuell sind. Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, profitieren Sie wieder von allen Vorteilen für DGPPN-Mitglieder. Beachten Sie bitte, dass die kostenfreie Kongressteilnahme im ersten Jahr der Neumitgliedschaft wieder möglich ist, wenn zwischen damaliger Kündigung und Neuantrag mindestens zwei Jahre liegen.

Datensicherheit

Ab dem 25. Mai 2018 wird das Datenschutzrecht innerhalb der EU vereinheitlicht und die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt in Kraft. Damit ändert sich für Sie und uns im Grunde wenig: Wir tragen auch weiterhin dafür Sorge, dass alle Daten, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Mitgliedschaft an uns übermittelt haben, ausschließlich zweckgebunden und satzungsgemäß genutzt werden. Mehr dazu unter Datensicherheit.

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DGPPN-Mitgliederservice

Fragen? Anregungen?
Wir sind gern Mo-Fr von 9–15 Uhr für Sie erreichbar.

DGPPN-Geschäftsstelle 
Reinhardtstraße 29 I 10117 Berlin
T +49 30 2404 772-0
mitgliederservice@dgppn.de
  

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