Die Psychiatrie und Psychotherapie nimmt unter den medizinischen Disziplinen eine Sonderstellung ein: Sie übernimmt neben ihrem Heilauftrag als genuin ärztliche Aufgabe zusätzlich für die Gesellschaft ordnungspolitische Aufgaben. Über die forensische Psychiatrie und damit zusammenhängende Begriffe gibt es in der Öffentlichkeit oftmals Verwirrungen und Missverständnisse – Grund genug hier die häufigsten Fragen zu beantworten.
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Die forensische Psychiatrie ist ein Teilgebiet der Psychiatrie. Sie befasst sich mit den rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit psychisch kranken Menschen stellen. Darunter fällt die Begutachtung, in der juristische Fragestellungen beantwortet werden, etwa zur Schuldfähigkeit oder Kriminalprognose, aber auch zu Fragen der Berentung oder Geschäftsfähigkeit. Auftraggeber für Gutachten sind z. B. Richter oder Staatsanwälte. Zudem zählt die Behandlung von psychisch kranken Straftätern zur Aufgabe der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie (Maßregelvollzug).
Straftäter, die Gerichte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung als nicht oder vermindert schuldfähig erklären, werden in forensisch-psychiatrische Kliniken (psychiatrischer Maßregelvollzug) zur fachgerechten Behandlung untergebracht. Die Voraussetzungen dazu sind im Strafgesetzbuch geregelt. Voll schuldfähige Straftäter verbüßen hingegen ihre Strafe in Justizvollzugsanstalten. Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs sind Fachkliniken mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen. Forensische Psychiatrie und Psychotherapie ist nicht Strafvollzug und ist nicht Sicherungsverwahrung.
Im Maßregelvollzug in einem psychiatrischen Krankenhaus werden psychisch kranke oder suchtkranke Straftäter untergebracht, die zum Zeitpunkt der Tat nicht oder nicht vollständig schuldfähig waren. Ziele der so genannten Maßregeln sind die Besserung und Sicherung dieser Menschen. Ein weiteres Ziel ist die Resozialisierung der straffällig gewordenen Menschen. In den Kliniken des Maßregelvollzugs werden in Deutschland aktuell mehr als 10.000 Menschen behandelt, die infolge einer schweren psychischen Störung oder Suchtkrankheit (gemäß §§ 63 und 64 StGB) straffällig geworden sind. Hinzu kommen mehrere tausend ambulant betreute Patienten in der forensischen Nachsorge. Die ambulante Nachbetreuung in den forensischen Institutsambulanzen ist bundesweit etabliert. Die Einrichtungen des Maßregelvollzugs arbeiten sehr erfolgreich (weniger als 5 Prozent Rückfälle) und gehören zum Bereich der Forensischen Psychiatrie und Psychotherapie.
Es ist die rechtsstaatliche Aufgabe des Gerichts, zu prüfen und festzustellen, ob sich die einem Menschen zur Last gelegten Straftaten ereignet haben und die Schwere von begangenen Straftaten zu bewerten. Bei der Entscheidung über die Einweisung in den Maßregelvollzug spielen zusätzlich Sachverständigengutachten zur Einschätzung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit und Prognose über die Gefährlichkeit der Patienten eine wichtige Rolle. Psychiatrische Gutachter haben also eine diagnostische und prognostische Aufgabe und sie arbeiten angeleitet durch das Gericht. Wie lange ein psychisch erkrankter Straftäter im Maßregelvollzug bleiben muss, hängt dabei unter anderem von der Diagnose, der Behandelbarkeit der Patienten und der Risikoabschätzung ab.
Nach schweren Gewalttaten geraten Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Öffentlichkeit immer wieder unter Generalverdacht. Dabei sind zwischenmenschliche Gewaltanwendungen ganz überwiegend auf Menschen zurückzuführen, die nicht an einer psychischen Erkrankung leiden. Nur äußerst selten können bestimmte Krankheitsbilder in Verbindung mit besonderen Einflussfaktoren zu Gewalttätigkeit führen.
DGPPN-Zertifikat „Forensische Psychiatrie
Im Jahr 2000 übernahm die DGPPN eine Vorreiterrolle mit der Einführung des Zertifikats „Forensische Psychiatrie“. Mit einem umfassenden Ausbildungscurriculum und der Supervision von Gutachten trug sie maßgeblich zur Qualitätsverbesserung forensisch-psychiatrischer Expertise bei. Die Zertifizierung durch die DGPPN wurde 2004 von den Landesärztekammern aufgenommen und die Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie und Psychotherapie eingeführt. Aktuell verfügen mehr als 200 Mitglieder der DGPPN über das Zertifikat „Forensische Psychiatrie" und können als Gutachter angefragt werden.
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