Die DGPPN vergibt an ihre Mitglieder auf Antrag ein Zertifikat „Forensische Psychiatrie“. Die Beschlüsse zu diesem Zertifikat finden sich in der Zeitschrift „Der Nervenarzt“, 2000 (9), S. 763–765.
Mit dem 01.01.2016 werden die Zertifikate auf 5 Jahre befristet verliehen. Danach ist eine Rezertifizierung möglich, um weiterhin die Bezeichnung „Zertifizierter Gutachter der DGPPN“ führen zu können. Die DGPPN empfiehlt die Rezertifizierung als Bestätigung der gutachterlichen Qualifikation für alle zertifizierten Gutachter. Zertifikate, die vor 2016 erworben wurden, sind unbefristet gültig. Gültige Rezertifizierungen werden in der Gutachterliste hervorgehoben.
Forensisch-psychiatrische Sachverständigentätigkeit ist eine selbständig ärztlich zu erbringende Leistung. Das DGPPN-Zertifikat vermittelt dazu durch das umfangreiche Weiterbildungscurriculum die notwendigen Fachkenntnisse. Der Sachverständige ist – wie bei jeder anderen ärztlichen Leistung auch – selbst dafür verantwortlich, bei der Gutachtenerstellung die vermittelten Kenntnisse und Standards anzuwenden.
Nachweis von mindestens 240 Stunden theoretischer Ausbildung speziell in forensischer Psychiatrie; empfohlen wird etwa folgende Aufteilung:
Bitte reichen Sie eine Übersichtsliste Ihrer Weiterbildungsmaßnahmen in forensischer Psychiatrie und Psychologie ein, die alles wesentliche (Themen, Stunden, Veranstalter, Referenten) enthält. Als Anlage legen Sie bitte die Teilnahmebescheinigungen in Kopie bei (gezählt werden Unterrichtsstunden, nicht Zeitstunden).
Hinweis: Bitte keine Zeugnisse einsenden, in denen Ihnen bescheinigt wird, dass Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Gutachtenliste
Nachweis von mindestens 70 eigenen psychiatrischen Gutachten, davon etwa 50 Gutachten zu Fragen des Strafrechts (Schuldfähigkeit und Prognose), 20 zivilrechtliche, sozialrechtliche und Gutachten auf weiteren Rechtsgebieten (Betreuung, Fahreignung, etc.); 10 Gutachten auf verschiedenen Rechtsgebieten müssen von einem zertifizierten Psychiater (DGPPN) supervidiert sein.
Bei den strafrechtlichen Gutachten sind vom Zertifizierungsausschuss folgende Mindestzahlen festgelegt und vom DGPPN-Vorstand im Januar 2019 beschlossen worden:
Diese Mindestzahlen gelten für Neuanträge ab Januar 2019.
Bei den zivil- und sozialrechtlichen Gutachten sind vom Zertifizierungsausschuss folgende Mindestzahlen festgelegt und vom DGPPN-Vorstand im September 2020 beschlossen worden:
Diese Mindestzahlen gelten für Neuanträge ab September 2020.
Bitte senden Sie eine Liste mit 70 anonymisierten Gutachten.
Die Gutachtenliste gruppieren Sie bitte nach Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht etc. Der Zertifizierungsausschuss benennt aus dieser Liste 5 anonymisierte Gutachten, die er gerne vollständig zur Einsichtnahme zugeschickt bekommen möchte. Bitte keine 70 Gutachten schicken! Gutachten erst nach Aufforderung senden.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages wird eine Gebühr in Höhe von 400,00 Euro inkl. MwSt. erhoben. Nach Antragstellung erhalten Sie eine Rechnung. Nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bei begründeter Ablehnung des Antrags besteht nicht. Gegen die Ablehnung eines Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
Ihren Antrag auf Erteilung des Zertifikats senden Sie bitte ausschließlich in einer PDF-Datei per E-Mail an: zertifikate@dgppn.de
DGPPN-Rezertifizierung „Forensische Psychiatrie“
Auf Antrag bestätigt die DGPPN die kontinuierliche Fortbildung auf dem Gebiet der forensisch-psychiatrischen Begutachtung durch die Rezertifizierung „Forensische Psychiatrie“ für fünf Jahre.
Aufgrund der Corona-Pandemie gilt die folgende Kulanz-Regelung für die Beantragung der Rezertifizierung: Die Jahre 2020 und 2021 werden als Kulanz-Jahre betrachtet, d. h. wer seit 2016 die erforderlichen 100 CME-Punkte aufgrund des Fortbildungsausfalls im forensischen Bereich nicht erreichen konnte, kann dies bis Ende 2022 nachholen und den Rezertifizierungsantrag mit zwei Jahren Kulanzfrist einreichen. Die Kulanz-Jahre werden auch bei allen neuen Zertifizierungen seit 2016 gewährt. Wenn jemand z. B. 2019 sein Zertifikat erworben hat und in den Jahren 2020 und 2021 keine CME-Punkte sammeln konnte, kann die Rezertifizierung bis 2026 beantrag werden.
Nachweis von 100 Stunden spezifischer forensisch-psychiatrischer Fort- und Weiterbildung zu strafrechtlichen und nicht-strafrechtlichen Inhalten im Verlauf von 5 Jahren. Anerkannt sind Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, die von einem Referenten mit DGPPN-Zertifikat oder Schwerpunktbezeichnung einer Ärztekammer angeboten bzw. verantwortet werden
Erforderliche Unterlagen:
Für die Bearbeitung eines Antrages wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro inkl. MwSt. erhoben. Nach Antragstellung erhalten Sie eine Rechnung. Nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bei begründeter Ablehnung des Antrags besteht nicht. Gegen die Ablehnung eines Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
Ihren Antrag auf Erteilung des Zertifikats senden Sie bitte ausschließlich in einer PDF-Datei per E-Mail an: zertifikate@dgppn.de