Das Fach Psychiatrie und Psychotherapie nimmt unter den medizinischen Disziplinen eine Sonderstellung ein. Neben dem Heilauftrag übernimmt es für die Gesellschaft auch eine ordnungspolitische Aufgabe: In den Kliniken des Maßregelvollzugs werden in Deutschland aktuell mehr als 10.000 Menschen behandelt, die infolge einer schweren psychischen Störung oder Suchtkrankheit straffällig geworden sind.
Vor diesem Hintergrund ergibt sich eine Vielzahl an medizinischen, juristischen und gesellschaftlichen Fragen, mit denen sich das DGPPN-Referat „Forensische Psychiatrie“ beschäftigt. Der zentrale Auftrag der Forensischen Psychiatrie liegt darin, psychisch kranken Straftätern durch differenzierte Behandlungsangebote wieder zu einem straffreien eigenverantwortlichen Leben in Freiheit zu verhelfen. Die Voraussetzungen dazu sind im Strafgesetzbuch geregelt. Voll schuldfähige Straftäter verbüßen ihre Strafe hingegen in Justizvollzugsanstalten. Psychiatrische Gutachter helfen den Gerichten dabei, die Schuldfähigkeit zu beurteilen und über die Beendigung der forensischen Unterbringung zu entscheiden.
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