Um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) zu fördern, hat die DGPPN Ziele identifiziert, denen sie mit eigenen Aktivitäten entsprechen will.

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Die UN-Behindertenrechtskonvention ist seit 2009 geltendes Recht in Deutschland. Sie betont die Prinzipien der gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, ihrer Selbstbestimmung und ihrer Diskriminierungsfreiheit. Noch sind die Bestimmungen der Konvention allerdings nicht in allen gesellschaftlichen Bereichen umgesetzt. Hier sieht es DGPPN als ihre Aufgabe an, dies für den Bereich der psychiatrischen Versorgung, Forschung und Lehre zu ändern: In einem Aktionsplan hat sie Ziele und Aktivitäten formuliert, mit denen sie sich selbst hinsichtlich der Umsetzung der UN-BRK in die Pflicht nimmt. Sie erfordert auf staatlicher Ebene und in der Zivilgesellschaft gemeinsame Schritte vieler Akteure und ist langfristig angelegt, zumal ständig neue Herausforderungen erkannt werden oder neu auftreten. Dieser Aktionsplan soll deshalb fortlaufend aktualisiert werden. Die DGPPN arbeitet bereits seit längerem an Themen, die die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention berühren. Einige Aktivitäten sind bereits abgeschlossen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich Ende 2008 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Es entspricht dem Selbstverständnis der DGPPN, sich für die Belange der Menschen mit psychischen Erkrankungen einzusetzen. Dazu gehören insbesondere Menschen mit chronischen psychischen Störungen bzw. seelischen Beeinträchtigungen, aber auch Menschen mit körperlichen, intellektuellen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Der Aktionsplan der DGPPN fasst alle für die psychiatrische Versorgung relevanten Themen und Geltungsbereiche der UN-Behindertenrechtskonvention zusammen und stellt in systematischer, strukturierter und transparenter Weise die eigenen Beiträge zur Umsetzung der UN-BRK vor. Er wird laufend fortgeschrieben.
Mit dem Aktionsplan nimmt sich die DGPPN selbst in die Pflicht und bestimmt, welche eigenen Aktivitäten sie im Hinblick auf Versorgung, Forschung, Aus-, Fort- und Weiterbildung unternimmt.
Die Ziele und Aktivitäten des Aktionsplans leiten sich aus den Artikeln der UN-Behindertenrechtskonvention ab.