Die staatliche Pflicht, insbesondere auf dem Gebiet der Gesundheit, der Beschäftigung, der Bildung und der Sozialdienste umfassende Habilitations- und Rehabilitationsdienste und Rehabilitationsprogramme zu organisieren, zu stärken und zu erweitern, beschreibt Artikel 26 der UN-BRK.
Soziale Teilhabe ist eine vorrangig im SGB IX verankerte Rehabilitations- und Sozialleistung. Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs im Sinne einer chancengerechten und gleichberechtigten Teilhabe am realen gesellschaftlichen Leben ist für die Gruppe der schwer psychisch erkrankten Menschen bislang nicht gelungen: keine andere Gruppe ist vom Risiko der Armut und der sozialen Exklusion in Deutschland in vergleichbaren Ausmaß betroffen.
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe für psychisch erkrankte Menschen – orientiert an den Evidenzen der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“ – ist erklärtes Ziel der DGPPN.
Der Teilhabekompass II der DGPPN richtet sich an alle Ärzte und an der Versorgung beteiligten Berufsgruppen, die erwachsene Menschen mit – insbesondere schweren – psychischen Erkrankungen behandeln. Er ist als Hilfestellung für all diejenigen entwickelt worden, bei denen der Aspekt der sozialen Teilhabe eine Rolle spielt. Der Teilhabekompass II der DGPPN bietet einen Überblick über Leistungen und Leistungsanbieter von sozialer Teilhabe nach dem 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX). Darüber hinaus stellt der Teilhabekompass II Leistungen und Maßnahmen vor, die der sozialen Teilhabe dienen, aber über andere Sozialgesetzbücher, insbesondere das SGB V, durch die gesetzliche Krankenversicherung finanziert werden. Außerdem werden verschiedene Projekte mit inhaltlichen und regionalen Besonderheiten vorgestellt, die sich ebenso nicht zwingend im Kontext der Regelfinanzierung nach SGB IX bewegen.
Veröffentlichung Mitte 2018