Die UN-BRK verlangt in ihrem Artikel 25, dass Menschen mit Behinderungen eine gesundheitliche Versorgung in derselben Bandbreite und von derselben Qualität erhalten sollen wie alle anderen Menschen. Darüber hinaus sollen sie solche Leistungen der gesundheitlichen Versorgung erhalten, die sie wegen ihrer Behinderung benötigen. Dies bezieht sich auf Maßnahmen der medizinischen Behandlung, der Gesundheitsvorsorge, der Rehabilitation und der gesundheitsbezogenen Beratung. Sie soll geschlechtsspezifische Bedarfe berücksichtigen.
Die Erfahrungen von Menschen mit Behinderungen unterschiedlicher Art belegen, dass sie bei der Inanspruchnahme des Gesundheitswesens, darunter auch psychiatrischer und psychotherapeutischer Angebote, oft verschiedenen Barrieren begegnen. Diese Barrieren umfassen bei weitem nicht nur bauliche Gegebenheiten, sondern insbesondere unzulängliches Verständnis behinderungsbedingter spezieller Bedürfnisse, mangelndes Wissen und Kompetenzen der Angehörigen der Gesundheitsberufe im Hinblick auf die praktischen Anforderungen aus den individuellen Behinderungen.
Die DGPPN möchte die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen verbessern helfen, indem sie dafür geeignete Maßnahmen und Aktivitäten in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich ergreift.
Im Jahre 2009 hatte die DGPPN die Stellungnahme „Zielgruppenspezifische psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung und zusätzlichen psychischen Störungen – Situation, Bedarf und Entwicklungsperspektive“ publiziert. Veränderte gesundheitspolitische Rahmenbedingungen und neue fachliche Entwicklungen machen eine grundlegende Überarbeitung des Dokuments erforderlich.
Fertigstellung Ende 2019
Positionspapier des DGPPN-Referats „Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung“
Die regelmäßige Mitwirkung von Mitgliedern des Referates psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung auf der Grundlage intern abgestimmter Schwerpunkte soll die häufig zu beobachtende Lücke in der Vermittlung von einschlägigem Wissen in den Abschnitten der Weiterbildung schließen helfen.
kontinuierlich
Psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung als Schwerpunkt der DGPPN Akademie
Die regelmäßige Mitwirkung von Mitgliedern des Referates psychische Störungen bei Menschen mit geistiger Behinderung auf der Grundlage intern abgestimmter Schwerpunkte soll die häufig zu beobachtende Lücke in der Vermittlung von einschlägigem Wissen in den Abschnitten der Weiterbildung schließen helfen.
Kontinuierlich
Das Schnittstellenkapitel zu Psychosozialen Therapien bei Menschen mit Behinderungen soll die Besonderheiten im Hinblick auf psychosoziale Therapien unter dem Aspekt der Versorgungserfordernisse darstellen.
Ende 2019
Die Leitlinie zeigt auf, welche psychosozialen Behandlungsansätze wirksam und hilfreich sind. Die darin aufgeführten Informationen basieren auf wissenschaftlichen Befunden. Darüber hinaus weist diese Information auf relevante Behandlungs-, Beratungs- und Versorgungsangebote innerhalb der deutschen Versorgungslandschaft hin und ermuntert dazu, sich aktiv an der Behandlung zu beteiligen, Entscheidungsprozesse im Behandlungsverlauf aktiv mitzugestalten und erforderlichenfalls nach möglichen regionalen Therapieangeboten zu fragen. Die zugehörige Patienteninformation richtet sich an Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen wie einer Schizophrenie, Bipolaren Störung, Angst- oder Zwangserkrankung und deren Angehörige.
Veröffentlichung 2014 | Update 2018
Von der UN-Behindertenrechtskonvention über das Patientenrechtegesetz, das PsychVVG und das Bundesteilhabegesetz bis zu den Psychisch-Kranken-Hilfegesetzen der Länder: In den letzten Jahren wurde eine Reihe von Gesetzen erlassen, welche die psychiatrische Versorgungslandschaft nachhaltig verändern werden. Neue, individualisierte Angebote entstehen und flexibilisieren die Hilfeplanung – sowohl im stationären Bereich als auch in der gemeindenahen ambulanten Versorgung. Das DGPPN-Hauptstadtsymposium thematisierte die aktuellen gesetzgeberischen Entwicklungen, die daraus entstehenden Möglichkeiten aber auch die Umsetzungshürden. Die Beiträge beschrieben die notwendige Struktur eines idealtypischen Versorgungssystems funktional und zeigten Best-Practice-Beispiele auf.
November 2017
Programm DGPPN-Hauptstadtsymposium [PDF, 360 KB]
Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen leiden oftmals zusätzlich an körperlichen Beschwerden. Dies hat negative Auswirkungen auf die Lebensqualität. Untersuchungen zeigen auch, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen eine kürzere Lebenszeit haben im Vergleich zur Allgemeinheit. Eine schlechte physische Gesundheit kann darüber hinaus auch ein Hindernis für Recovery der betroffenen Personen darstellen. Mit dem Projekt möchten wir einen Beitrag leisten im Sinne des Artikels 25 – Gesundheit der UN-BRK. Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer Handreichung in Anlehnung an das Gesundheitsförderungsprofil Psychiatrie (GEPPSY) für die Bereiche der Aus-, Fort- und Weiterbildung und die unterschiedlichen psychiatrischen Versorgungsbereiche, um pflegerische Aspekte der körperlichen Gesundheit bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen stärker in den Fokus zu rücken.
Fertigstellung bis Ende 2019
Die Wahlfreiheit im Hinblick auf Ort und Art einer bedarfsgerechten Versorgung ist durch ein fragmentiertes Versorgungssystem für Menschen mit psychischen Störungen nur selten gegeben. Eine trägerübergreifende Steuerung und die Versorgungsverpflichtung der Leistungserbringer für eine definierte Region, z. B. im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Verbundes (GPV), kann die Wahlfreiheit der Betroffenen verbessern. Empfehlungen für die Bildung und Ausgestaltung verbindlicher Kooperationen in der Gemeindepsychiatrie sollen mit Berücksichtigung der Vorgaben des BTHG erarbeitet werden. Die formulierten Empfehlungen sollten bundesweit anwendbar und ein Merkmal der Strukturqualität eines lokalen gemeindepsychiatrischen Versorgungssystems sein.
Fertigstellung bis Ende 2019
Die somatische Versorgung schwer psychisch kranker Menschen erfordert ein vernetztes Vorgehen, da diese Patientengruppe Leistungen somatischer Mediziner weniger in Anspruch nehmen, mit der Folge einer höheren Morbidität und Mortalität. Standards für das Monitoring somatischer Komorbiditäten sind sektoren- und berufsgruppenübergreifend zu entwickeln, da es andernfalls häufig zu einer Diskontinuität der therapeutischen Begleitung kommt. Die Standards sollen im Austausch mit Betroffenen entwickelt werden, damit auch subjektiv wahrgenommene Barrieren berücksichtigt und umgangen werden können und können im nächsten Schritt Grundlage einer Leitlinienentwicklung sein.
Fertigstellung bis Mitte 2020
Personen mit Zuwanderungsgeschichte, machen inzwischen über 22,5 % der Gesamtbevölkerung in Deutschland aus. Dabei handelt es sich um eine sehr heterogene Gruppe von Personen, die vielfältigen gesundheitlichen, psychosozialen und ökonomischen Belastungen ausgesetzt sind. Für den Behandlungserfolg ist es unabdingbar, dass die Behandler die unterschiedlichen Erklärungsmodelle und Behandlungserwartungen im Hinblick auf körperliche und seelische Erkrankungen kennen und damit umgehen lernen. Zu diesem Zweck sollen interaktive Workshops zum Aus- und Aufbau der interkulturellen Kompetenzen und Fähigkeiten von Psychiaterinnen und Psychiatern erarbeitet und ein Manual zum interkulturellen Kompetenztraining entwickelt werden.
Fertigstellung bis Ende 2019
Systematische Therapieempfehlungen für die Behandlung mit Psychopharmaka existieren derzeit ausschließlich für Menschen ohne somatische Erkrankungen oder für Menschen mit psychischer Erkrankung und somatischer Komorbidität, hingegen nicht für Menschen mit Behinderungen. Daher soll ein evidenzbasierter Leitfaden erstellt werden, der auf einer systematischen Recherche der verfügbaren wissenschaftlichen Literatur beruht. Er soll – soweit verfügbar – Therapieempfehlungen für die wichtigsten Substanzklassen bereitstellen. Adressat ist das gesamte Versorgungsnetz in Deutschland.
Fertigstellung bis Ende 2019