Die revidierte S3-Leitlinie empfiehlt eine Kognitive Verhaltenstherapie mit Exposition und Reaktionsmanagement – das einzige Psychotherapieverfahren, für dessen Wirksamkeit bei Zwangsstörungen ausreichend hohe Evidenz vorliegt. Zudem soll mit Hilfe von fünf kurzen Fragen an alle Patienten, bei denen psychische Störungen vermutet werden, oder bei denen körperliche Anzeichen Hinweise auf eine psychische Erkrankung liefern, auf Zwangsstörungen gescreent werden. So soll die bei Zwangsstörungen sehr niedrige Behandlungsrate erhöht werden.