Patientenverfügung und psychische Gesundheit

Wer in einer psychischen Krise oder psychisch erkrankt ist, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patientinnen und Patienten dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie das in gesundem Zustand nicht getan hätten. Für eben solche Situationen können sie eine sogenannte Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit erstellen, mit der sie verbindlich über ihre Behandlung in Phasen der Einwilligungsunfähigkeit entscheiden. 

Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit 

Für den Bereich der psychischen Gesundheit hat die DGPPN ein Formular für eine Patientenverfügung samt umfangreichen Erläuterungen und Hinweisen zum Ausfüllen entwickelt, mit der Entscheidungen getroffen werden, die in allen Behandlungssituationen zu beachten sind. Wichtig zu wissen: Diese Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Zusätzlich gibt es ein Dokument mit wichtigen Vorbemerkungen rund um das Thema Patientenverfügung. 

Das Formular mit der Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit lässt sich online ausfüllen, speichern und ausdrucken oder auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Zu beachten ist, dass das ausgefüllte Formular in jedem Fall handschriftlich unterzeichnet werden muss, da eine elektronische Unterschrift rechtlich nicht gültig ist.

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Patientenverfügung: Praxisempfehlung für Behandlerinnen und Behandler

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Patientin oder ein Patient eine Behandlung vorausschauend ablehnen oder ihr zustimmen. Was ist zu beachten, wenn die Umsetzung einer Verfügung die Rechte Dritter berührt?

Diese und weitere Aspekte werden in einer Praxisempfehlung für Behandelnde erläutert, ergänzt durch praktische Hinweise zur Erstellung und zum Umgang mit Patientenverfügungen von Menschen mit psychischen Erkrankungen.

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Patientenverfügungen und psychische Erkrankungen [PDF] | Praxisempfehlung der DGPPN | 16.05.2023

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