Ländersache: öffentlich-rechtliche Unterbringung in der Psychiatrie

Die Regelungen der Bundesländer im Vergleich

Wenn Menschen aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr für sich selbst oder Dritte darstellen, kann eine Unterbringung in der Psychiatrie notwendig werden. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in den jeweiligen Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) der einzelnen Bundesländer, welche sich teilweise erheblich voneinander unterscheiden. Angestoßen durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entscheidungen der höchsten Bundesgerichte wurden diese Gesetze in den letzten Jahren überarbeitet.

Ein neues Informationsangebot der DGPPN erlaubt einen direkten Vergleich der jeweiligen Landesgesetze und stellt eine Übersicht zur Verfügung, welche alle relevanten länder- und themenspezifischen Informationen auf einen Blick bietet. 

Hinweis: Die Antworten zu den einzelnen Fragestellungen sind dabei grundsätzlich im Wortlaut der Gesetze gehalten, um eine direkte Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Der Normtext wurde deshalb nur redaktionell, aber nicht inhaltlich angepasst. 

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