01.07.2026 | Pressemitteilung

Psychiater warnen: Gesetzentwurf kann die Sicherheit der Bevölkerung beeinträchtigen

Anlässlich der heutigen Sitzung des Gesundheitssauschuss Nordrhein-Westfalen zur Novellierung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Erkrankungen (PsychKG NRW) warnt die DGPPN nachdrücklich vor negativen Folgen. Sie appelliert eindringlich an die zuständigen Ministerien, notwendige Korrekturen vorzunehmen und die Kritik der Ärzteschaft nicht zu ignorieren.

Zwar wurden gegenüber dem ersten Entwurf des PsychKG NRW einige Anpassungen vorgenommen, die zentralen Kritikpunkte der Ärzteschaft und der DGPPN wurden aber bislang nicht berücksichtigt.

DGPPN-Präsidentin Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank betont: „Besonders problematisch ist, dass der Entwurf in seiner aktuellen Form der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen Vorschub leistet. Den „Schutz der Allgemeinheit“ als eigenständigen Grundsatz im Gesetz zu verankern, erweckt den Eindruck, als wären Menschen mit psychischen Erkrankungen generell gefährlich. So werden längst widerlegte Vorurteile erneuert, die Betroffene davon abhalten, sich frühzeitig Hilfe zu suchen. Eine frühzeitige und konsequente Therapie ist aber nachgewiesenermaßen das beste Mittel, das Risiko für Gewalttaten zu reduzieren. Die Therapie zu erschweren, ist dagegen der Sicherheit der Bevölkerung nicht zuträglich.“

Das gilt ebenso für die im Gesetz vorgesehene Ausweitung des Datenaustausches mit Sicherheits- und Ausländerbehörden sowie Einrichtungen für Geflüchtete. Die DGPPN-Präsidentin macht deutlich: „Eine derartig weitreichende Kooperationsverpflichtung berührt das Fundament der ärztlichen Schweigepflicht, belastet das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient und beeinträchtigt so den Therapierfolg. Auch das wird nicht zu einer Verbesserung der Sicherheit führen.“ Deutlich zu weit gefasst seien auch die Entscheidungsbefugnisse der Kreispolizeibehörden bei der Unterbringung sowie beim Entlassmanagement von Patientinnen und Patienten.

Auch der Vorstoß, dass Gerichte künftig bereits bei der Urteilsverkündung für die Unterbringung die Möglichkeit haben sollen, auszuschließen, dass ein Patient oder eine Patientin im Verlauf der Unterbringung schrittweise Belastungserprobungen und Beurlaubungen erhält, zeigt, dass zu wenig psychiatrische Expertise in den Gesetzentwurf integriert wurde. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank erläutert: „Belastungserprobungen und Beurlaubungen sind im therapeutischen Prozess unentbehrliche Werkzeuge zur schrittweisen Erprobung der Besserung und Entlassfähigkeit der untergebrachten Personen. Sie zu streichen, ist aus fachlicher Sicht vollkommen verfehlt und wird den Therapieprozess beeinträchtigen.“

Schließlich sieht der Gesetzentwurf sehr weite Kriterien vor, wonach anstatt einer Beendigung der Unterbringung eine Verlängerung über einen längeren Zeitraum und parallel dazu eine Aussetzung der Vollziehung unter Auflagen möglich sein soll: Dieser Weg bedeutet einen längerdauernden, erheblichen Eingriff in die Grundrechte des oder der Betroffenen. Er ist in Einzelfällen angemessen, insbesondere nach wiederholten Unterbringungen wegen gefährlicher fremdaggressiver Handlungen in Kombination mit mangelnder Behandlungsadhärenz. Eine Senkung der Schwelle mit Ausweitung auf zu viele Patientinnen und Patienten erscheint jedoch nicht angemessen. Im Übrigen würde eine solche Ausweitung auch zur Überforderung des Systems bezüglich der Überwachung des Einhaltens der Auflagen führen und letztlich auch keine Sicherheit bringen.

Die DGPPN hat bereits im Sommer 2025 ein Positionspapier zur Prävention von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen herausgegeben. In diesem Jahr wurden ergänzend Umsetzungsempfehlungen für Verwaltung und Gesetzgeber veröffentlicht. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank: „Wir wissen, was hilft: Konsequente fachgerechte Therapie. Statt Kontrolle auszuweiten, müssen niedrigschwellige Behandlungsstrukturen ausgebaut werden, die eine fach- und leitliniengerechte, bedarfsorientierte Behandlung ermöglichen. Gern stellen wir unsere Expertise zur Verfügung, um ein System zu entwickeln, das die Sicherheit von Menschen mit psychischen Erkrankungen und die der Bevölkerung gleichermaßen verbessert.“

mehr erfahren

DGPPN-Pressestelle

DGPPN-Geschäftsstelle
Reinhardtstraße 29 I 10117 Berlin

T +49 30 2404 772-11
pressestelle@dgppn.de