04.12.2025 | Stellungnahme

Zum Gesetz zur Regelung von Hilfen für Personen mit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen

Die DGPPN hält das Anliegen der Niedersächsischen Landesregierung, Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern und einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung anzupassen, für grundsätzlich sinnvoll und begrüßenswert. Insbesondere wird die Aufwertung der Sozialpsychiatrischen Dienste begrüßt. Zugleich aber betrachtet die DGPPN die massive Ausweitung der Meldepflichten an die Sicherheitsbehörden mit ernster Sorge. Eine Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG), die auf eine Ausweitung des Gefahrenbegriffs und eine erhebliche Ausweitung des Datenaustausches mit Sicherheitsbehörden hinausläuft, ohne zugleich dafür Sorge zu tragen, dass die Behandlung schwer psychisch Erkrankter außerhalb der Kliniken verbessert wird, wird die Probleme verschärfen und zugleich zu einem erhöhten Bedarf an stationären Kapazitäten führen, ohne dass die Sicherheitslage verbessert wird.

Die DGPPN war im Rahmen der Verbändebeteiligung aufgefordert, zum Novellierungsentwurf der Landesregierung Niedersachsen zum Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke Stellung zu nehmen. 
Der Entwurf liegt nicht öffentlich vor, er wurde dem Landtag noch nicht übermittelt.

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