Die DGPPN kritisiert die beschlossenen Honorarkürzungen für ambulante psychotherapeutische Leistungen scharf. In einer Zeit steigender psychischer Belastungen ist das aus Sicht der Fachgesellschaft ein falsches Signal.
„Die Leidtragenden der beschlossenen Honorarkürzungen sind psychisch erkrankte Menschen. Auf dem Rücken dieser besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe zu sparen, ist kurzsichtig und nicht nachvollziehbar“, warnt die Präsidentin der DGPPN, Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank. „Psychische Gesundheit darf nicht zu einem Sparposten im Gesundheitssystem werden.“
Als besonders problematisch bewertet die DGPPN die möglichen Folgen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen, die häufig intensive, langfristige und multiprofessionell abgestimmte Behandlungsangebote benötigen. Diese Gruppe erhält bereits heute oft nur schwer Zugang zu geeigneten Therapien. „Wenn finanzielle Kürzungen die ambulanten Strukturen weiter schwächen, trifft dies vor allem Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen“, erläutert Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank.
Der steigenden Nachfrage muss deshalb nicht mit einer Kürzung der Ressourcen, sondern mit ihrer sinnvollen Steuerung begegnet werden, betont die DGPPN-Präsidentin: „Psychotherapeutische Behandlung sollte, wie andere therapeutische Leistungen auch, denjenigen zukommen, die sie am dringendsten brauchen. Die DGPPN unterstützt deshalb die aktuellen Reformbemühungen. Kürzungen ohne vorherige Strukturreform lösen das Problem nicht.“
Der Gemeinsame Bewertungsausschuss hat am 11.03.2026 entschieden, Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % zu reduzieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte gegen die Absenkung gestimmt.