08.07.2026 | Pressemitteilung

GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz muss nachgebessert werden

Der Bundestag wird am 10. Juli über die Verabschiedung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes entscheiden; die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) appelliert an die Bundestagsabgeordneten, sich weiterhin für Verbesserungen zu engagieren und dem Gesetz in der aktuellen Form nicht zuzustimmen. Nur nachhaltige Strukturreformen können dafür sorgen, die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wirksamer, patientenorientierter und wirtschaftlich tragfähig zu gestalten.

Die Konsolidierung der GKV-Finanzen ist ein legitimes gesundheitspolitisches Ziel. Dieses darf jedoch nicht zulasten derjenigen gehen, die auf eine verlässliche psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung dringend angewiesen sind. Denn gerade im Bereich psychischer Erkrankungen gilt: Frühzeitige, kontinuierliche und bedarfsgerechte Behandlung verhindert Chronifizierungen, verbessert Teilhabe und kann langfristig Kosten senken. Werden Behandlungsangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen geschwächt, steigen nicht nur die Belastungen für Betroffene und Angehörige, sondern mittel- und langfristig auch die Folgekosten für das Gesundheitssystem.

Die Präsidentin der DGPPN, Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, erläutert: „Die geplanten Kürzungen betreffen alle Bevölkerungsgruppen, jedoch werden Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen besonders stark belastet.“ Besonders kritisch bewertet die DGPPN, dass die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung sich künftig in wesentlichen Bereichen nicht mehr am tatsächlichen medizinischen Bedarf orientieren soll. „Die vorgesehene Budgetierung und der Wegfall gezielter Anreize für bestimmte Leistungen, wie für Akutbehandlungen oder Kurzzeittherapien, gefährden ausgerechnet die Versorgungsformen, die wir für eine frühzeitige, koordinierte und wirksame Behandlung dringend brauchen“, so Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank.

Dadurch wird ausgerechnet ein Behandlungsformat geschwächt, das für viele Patientinnen und Patienten wirksam, flexibel und ressourceneffizient ist. Ebenfalls kritisch sieht die DGPPN die Budgetierung von Leistungen nach der KSVPsych-Richtlinie, welche die Behandlung schwer psychisch erkrankter Menschen mit komplexem Behandlungsbedarf regelt, sowie der kooperativ neurologisch-psychiatrischen Heimversorgung. Derzeit werden diese Leistungen extrabudgetär vergütet, um die koordinierte Versorgung schwer und komplex psychisch erkrankter Menschen zu stärken. Werden solche Leistungen künftig budgetiert, geraten gerade jene Angebote unter wirtschaftlichen Druck, die für besonders vulnerable Patientinnen und Patienten von zentraler Bedeutung sind. Auch führen die geplanten Sparmaßnahmen zu negativen Effekten im stationären Bereich, da sie die Handlungsspielräume der Kliniken weiter einengen. Schließlich sollen die Tarifsteigerungen in den Krankenhäusern nicht vollständig finanziert werden, sodass hier ein Personalabbau droht, der die Kliniken - zusammen mit den Sanktionen nach der PPP-RL - in höchste Not bringen wird. „Die Schwächung von Personal- und Versorgungsstrukturen führt nicht zu nachhaltigem Sparen, sondern sie verlagert die Probleme in die Zukunft“, betont Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank.

Die DGPPN fordert deshalb Reformen mit dauerhafter Wirkung: Sowohl Prävention und Früherkennung als auch sektorübergreifende Versorgung sollen gestärkt werden. Denn Früherkennung, niedrigschwellige Hilfen und frühzeitige Interventionen sind aus Sicht der Fachgesellschaft keine verzichtbaren Zusatzleistungen, sondern eine Grundvoraussetzung für wirksame Versorgung und langfristige Finanzstabilität. Ansonsten droht durch höhere Krankheitsschwere, Chronifizierung und mögliche Arbeitsunfähigkeit eine spätere, aber höhere und vermeidbare Belastung der Gesundheits- und Sozialsysteme.

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