21.05.2026 | GEMEINSAME Pressemitteilung

Fachgesellschaften DGPPN, DGPM, DGKJP und DGN kritisieren: BMG-Sparmaßnahmen treffen Menschen mit psychischen Erkrankungen stärker

Die Fachgesellschaften sind sich einig: Nur langfristig wirksame Strukturreformen werden zu einer nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen der Gesetzlichen Krankenkassen führen. Die nun vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen tragen zwar zu einer – kurzfristigen – Konsolidierung bei, die dadurch entstehenden Belastungen sind jedoch nicht ausgewogen verteilt. Vor allem die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen wird durch die Sparmaßnahmen aktuell und künftig übermäßig gefährdet, so die Einschätzung der Fachgesellschaften.

Die wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaften Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) sowie die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) finden deutliche Worte zum nun beschlossenen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz:

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN, betont: „Wer die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dauerhaft stabilisieren will, muss in Strukturen investieren, die die Versorgung nachweislich verbessern und Ressourcen effizient einsetzen. Wir brauchen nachhaltig wirkende Reformen. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage ist es zwar verständlich, dass auch nach kurzfristigen Einsparmöglichkeiten gesucht wurde. Eine Bundesgesetzgebung sollte jedoch zumindest dafür sorgen, die entstehenden Lasten ausgewogen zu verteilen. Dies trifft für das neue GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz leider nicht zu.“

Prof. Dr. Hans-Christoph Friederich, Vorstandsvorsitzender der DGPM, mahnt an: „Die verabschiedeten Maßnahmen haben das Potenzial, die Versorgung von Menschen mit psychischen und psychosomatischen Erkrankungen in Deutschland nachhaltig zu gefährden. Sparen, ohne gleichzeitig die notwendigen strukturellen Transformationen vorzunehmen, führt zu Unter- und Fehlversorgung. Das kann kein Ziel von sozialer und ausgewogener Politik sein.“

Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP, fügt hinzu: „Die doppelte Kürzung bei den Personalkosten ist gerade für ein personalintensives Fach wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie desaströs. Zusätzliche Kürzungen im ambulanten Bereich können zu einer prekären Situation für Kinder und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen führen.“

Prof. Dr. Daniela Berg, Präsidentin der DGN, ergänzt: „Die angedachten Sparmaßnahmen werden das Gesundheitssystem langfristig nicht ent,- sondern mehr belasten. Statt kurzfristiger Kürzungen sollte längerfristig gedacht werden: Investitionen in die Prävention psychischer Erkrankungen bieten großes Potenzial, da viele Risikofaktoren – etwa chronischer Stress, soziale Isolation, Arbeitsbelastung oder fehlende Unterstützung im Kindes- und Jugendalter – früh beeinflusst werden können. Eine wirksame Prävention kann die Zahl psychischer Erkrankungen und Arbeitsausfälle reduzieren, die Lebensqualität der Bevölkerung verbessern und das deutsche Gesundheits- und Sozialsystem langfristig deutlich entlasten.“

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz wird Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer erheblich belasten. Dabei kritisieren die Fachgesellschaften, dass die Sparmaßnahmen übermäßig stark den Bereich der psychischen Gesundheit betreffen. Kürzungen in der ambulanten Versorgung und Psychotherapie werden besonders Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Menschen mit psychischen Belastungen durch chronische somatische Erkrankungen treffen. Dies ist besonders problematisch, da die Betroffenen ohnehin schon mit finanziellen Einschränkungen leben müssen.

Zudem treffen die Sparmaßnahmen durch das verabschiedete Gesetz die psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäuser in einer Phase, in der ihnen durch die Scharfstellung der PPP-RL Sanktionen ab 2026 ohnehin jeglicher wirtschaftlicher Spielraum fehlt.

Die Fachgesellschaften sehen die folgenden Punkte des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes besonders kritisch in Bezug auf die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen: 

  • Psychiatrische, psychosomatische und psychotherapeutische Versorgung soll sich künftig nicht mehr am medizinischen Bedarf orientieren, sondern an der Grundlohnrate, sprich: allein an der Veränderung der durchschnittlichen Beitragseinnahmen je GKV-Mitglied. Angesichts eines absehbar steigenden Versorgungsbedarfs bei psychischen Erkrankungen gefährdet dies das Wohl von Patientinnen und Patienten und könnte langfristig zu höheren Kosten führen. Denn: Die Finanzierung ambulanter, teil-stationärer und stationärer Versorgung ermöglicht eine frühzeitige evidenzbasierte Behandlung und verhindert (kostenintensive) Chronifizierungen.
  • Die Streichung finanzieller Anreize für die ambulante Kurzzeittherapie wird zu einem Rückgang dieser ressourceneffizienten Behandlung führen. Zusammen mit der nicht mehr bedarfsorientieren Finanzierung der Versorgung und der bereits beschlossenen Honorarkürzungen für Psychotherapeutinnen und -therapeuten wird es kaum möglich sein, die derzeitige psychotherapeutische Versorgung aufrechtzuerhalten.

Die Fachgesellschaften sprechen sich deutlich gegen diese Kürzungen zulasten der Menschen mit psychischen Erkrankungen aus, zumal nachhaltigere, kosteneffiziente, erprobte und evaluierte Vorschläge im Bereich der Psychiatrie seit Jahren auf dem Tisch liegen: So würde die Einführung von Globalbudgets im Optionsmodell es den Kliniken ermöglichen, ihre Versorgungsangebote flexibler am tatsächlichen Bedarf der Patientinnen und Patienten auszurichten und starre Sektorengrenzen zu überwinden. Dadurch kann eine bessere Versorgung zu gleichen oder sogar geringeren Kosten erreicht werden, weil stationäre Aufenthalte vermieden oder verkürzt und ambulante Angebote gestärkt werden können. Und auch für den vertragsärztlichen Sektor werden Reformen wie die Entwicklung sozialmedizinischer Schwerpunktpraxen seit Jahren gefordert, wie bereits 2024 durch die DGPPN in ihrem Positionspapier Versorgung weitergedacht ausgeführt.

Die Fachgesellschaften fordern, dass im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz Anpassungen vorgenommen werden, die zu einer deutlichen Abmilderung der Auswirkungen und Belastungen für die besonders vulnerablen Gruppen der psychisch erkrankten Menschen und ihrer Versorger führen.

DGPPN, DGPM, DGKJP und DGN werden sich auch weiterhin mit konkreten und konstruktiven Vorschlägen in den politischen Diskurs einbringen. Nur durch den Einbezug von ausreichend fachlicher Expertise kann gewährleistet werden, dass die Änderungen in der Praxis tatsächlich und nachhaltig zur Kostenersparnis führen.

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