Die moderne Psychiatrie hat den Anspruch, das Recht der Patientinnen und Patienten auf Selbstbestimmung und deren Recht auf optimale Behandlung und Wohlergehen bestmöglich zu vereinen. Was aber, wenn diese Rechte miteinander in Konflikt geraten? Das war das zentrale Thema des dreitägigen Kongresses Psychiatrie im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen, den drei psychiatrische Fachgesellschaften aus Deutschland, Österreich und der Schweiz vom 4. bis zum 6. Juni 2026 gemeinsam in Berlin durchgeführt haben.
„Autonomie und Patientenwohl sind keine Gegensätze. Eine gute psychiatrische Versorgung verbindet diese Ziele miteinander“, betonte Prof. Dr. Thomas Pollmächer von der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). „In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Selbstbestimmungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung beeinträchtigt ist. Wenn die betroffene Person dann ihre Gesundheit oder die Sicherheit anderer gefährdet, sind komplexe medizinische, ethische und juristische Fragen zu erörtern“, gab der Vorsitzende der DGPPN-Kommission Ethik und Recht zu bedenken.
Etwa 200 Teilnehmende kamen ins Berliner Estrel Center, um sich diesen Fragen zu widmen. Ein besonderes Merkmal des Kongresses war der trialogische Blick auf die Herausforderungen und Lösungsansätze im Spannungsfeld von Autonomie und Wohlergehen. Fachpersonen aus Psychiatrie, Psychotherapie, Ethik, Recht und Wissenschaft, Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Angehörige brachten ihre unterschiedlichen Perspektiven gleichberechtigt in die Diskussionen ein. Dieser Austausch machte deutlich, dass nachhaltige Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung nur gemeinsam gelingen können. Gleichzeitig bot der länderübergreifende Dialog die Möglichkeit, voneinander zu lernen: Während einzelne Länder bereits erfolgreiche Modelle zur Krisenintervention, zur Förderung der Selbstbestimmung oder zur aufsuchenden Behandlung etabliert haben, stehen andere vor ähnlichen Herausforderungen und können von diesen Erfahrungen profitieren.
„Trotz aller Unterschiede zwischen den Gesundheitssystemen und den rechtlichen Rahmenbedingungen sind die grundlegenden Fragen in den drei Ländern dieselben“, sagte Prof. Dr. Martin Aigner, Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik (ÖGPP). „Wie stärken wir die Autonomie von Patientinnen und Patienten? Wie gestalten wir das System so, dass Zwang möglichst selten und wenn, dann so kurz wie möglich angewendet wird?“
Dafür zentral ist die ausreichende Verfügbarkeit niedrigschwelliger Hilfsangebote, denn eine frühzeitige und kontinuierliche Unterstützung kann wesentlich dazu beitragen, Krisen zu verhindern und damit auch Zwang zu reduzieren. „Leider werden gerade Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen nicht rechtzeitig durch das bestehende Hilfesystem erreicht“, mahnte Dr. Fulvia Rota, Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP). „Eine bedarfsorientierte Psychiatrie muss Menschen jedoch frühzeitig, kontinuierlich und möglichst in ihrem Lebensumfeld begleiten. Dafür sind gut ausgebaute intermediäre Versorgungsangebote wie aufsuchende Behandlungsteams, Kriseninterventionsangebote, Tageskliniken, betreute Wohnformen oder andere gemeindepsychiatrische Unterstützungsstrukturen unerlässlich. Damit diese Angebote flächendeckend verfügbar sind, braucht es eine verlässliche und ausreichende Finanzierung. Hier besteht in der Schweiz ebenso wie in Österreich und Deutschland weiterhin erheblicher Handlungsbedarf.“
Der Ausbau dieser Angebote ist nicht zuletzt auch für die aktuelle Debatte um die Prävention von Gewalttaten relevant. Denn eine frühzeitige, fachgerechte und konsequente Therapie ist das beste Mittel, Krisen zu verhindern und das Risiko schwerer Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen weiter zu reduzieren. Eine Ausweitung bestehender Gesetze wurde auf dem Kongress dagegen nicht gefordert. Im Gegenteil: Behandelnde, Betroffene und Angehörige aus Deutschland, Österreich und der Schweiz waren sich einig, dass verschärfte Meldepflichten oder geringere Schwellen für Zwangsmaßnahmen mehr schaden würden als nutzen, da sie sich negativ auf die Behandlungsbereitschaft und das Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten auswirken.
Veranstalter und Teilnehmende zogen insgesamt eine positive Bilanz des Kongresses: Der länderübergreifende und trialogische Austausch hat bestehende Netzwerke gestärkt und zahlreiche Impulse für neue Projekte gegeben. Die Veranstaltung verdeutlichte erneut, wie wertvoll der Austausch über Berufs-, Betroffenen- und Ländergrenzen hinweg ist, um die psychiatrische Versorgung im Sinne der Patientinnen und Patienten weiterzuentwickeln.