Mit den aktuellen Anpassungen der Richtlinie zur Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen (PPP-RL) hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) begonnen, Fehler in der Vorschrift zu korrigieren. Zudem hat er eine grundsätzliche Überarbeitung angekündigt. Keine Verbesserung zeigt sich bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zur Stärkung der psychotherapeutischen Behandlung in psychiatrischen Kliniken. Die DGPPN zieht deshalb eine gemischte Bilanz.
„Der G-BA beendet mit diesen Anpassungen eine lange Phase der Beratungsresistenz“, freut sich Prof. Dr. Thomas Pollmächer, amtierender Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN). „Dank der vorläufigen Aussetzung der angedrohten Sanktionen und der überbordenden Dokumentationspflichten, können die Kliniken sich wieder auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren: die Versorgung von Patienten.“
Der G-BA hat in seiner Sitzung am 15.09.2022 beschlossen, die Sanktionen für Krankenhäuser, welche die strikten Vorgaben der PPP-RL nicht erfüllen können, um ein weiteres Jahr auszusetzen. Die stations- und monatsbezogene Dokumentation wird zunächst für drei Jahre eingestellt. Zudem kündigte der G-BA eine weitere Anpassung der Richtlinie bis Ende 2025 an, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen soll.
Aus Sicht der DGPPN sollte die Weiterentwicklung dazu genutzt werden, das Sanktionssystem durch ein gestuftes System zu ersetzen, in dem Beratung und Unterstützung der Kliniken Vorrang haben vor Strafen, die aufgrund ihrer Härte nicht nur den Versorgungsauftrag, sondern auch die Existenz von Kliniken gefährden. DGPPN-Präsident Pollmächer erläutert: „Statt auf Minimalanforderungen und Sanktionen zu setzen, sollte das Ziel sein, Kliniken mit dem für eine leitliniengerechte Diagnostik und Behandlung notwendigen Personal auszustatten. Die Ankündigung des G-BA, die Richtlinie in diesem Sinne weiterzuentwickeln und dabei die Ergebnisse des von der DGPPN entwickelten Plattform-Modells zu berücksichtigen, begrüßen wir sehr.“
Die Fachgesellschaft geht außerdem davon aus, dass der G-BA im Zuge der weiteren Überarbeitung der Richtlinie dem gesetzlichen Auftrag nachkommen und endlich auch die psychotherapeutische Behandlung in psychiatrischen Kliniken stärken wird. Dass dies im Zuge der aktuellen Anpassungen erneut nicht geschehen ist, wird deutlich kritisiert.
Informationen zum Plattform-Modell der Personalbemessung