Mehr als die Hälfte aller Menschen sind im Laufe ihres Lebens mindestens einmal mit einem traumatischen Ereignis konfrontiert. In vielen Fällen sind schwere psychische Erkrankungen die Folge. Die DGPPN unterhält deshalb ein Referat, in welchem sich Fachexperten intensiv mit Traumata und deren psychischen Folgen beschäftigen.
In Deutschland sind pro Jahr rund 1,5 Millionen Erwachsene von einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) betroffen. Frauen erkranken dabei häufiger als Männer, ältere Menschen tendenziell eher als jüngere. Nach einer Vergewaltigung, Gewaltverbrechen oder Folter liegt die Erkrankungsrate bei bis zu 90 Prozent. Besonders gefährdet sind Menschen, die immer wieder Grenzsituationen ausgesetzt sind: Angehörige der Polizei, Feuerwehr und des Technischen Hilfswerks oder Soldaten der Bundeswehr. Zu den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gehören auch Flüchtlinge und Asylsuchende. Doch trotz außerordentlich wirksamer Behandlungsmöglichkeiten werden Betroffene in Deutschland heute noch nicht ausreichend versorgt. Das Fachreferat „Psychotraumatologie“ der DGPPN setzt sich dafür ein, dass die Versorgungsstrukturen in Deutschland noch besser auf Traumafolgestörungen ausgerichtet werden.
Das DGPPN-Referat Psychotraumatologie war aktiv an der Überarbeitung der AWMF-Leitlinie „Posttraumatische Belastungsstörung“ beteiligt, die Ende 2019 als S3-Leitlinie bei der AWMF veröffentlicht wurde. zur Leitlinie
Das DGPPN-Referat Psychotraumatologie war eingebunden in die Erarbeitung einer Leitlinie im medizinischen Kinderschutz über die AWMF: „Kindesmisshandlung, - missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie)“. zur Leitlinie
Das DGPPN-Referat Psychotraumatologie war zudem eingebunden in die Überarbeitung der AWMF-S2kLeitlinie zur „Diagnostik und Behandlung von akuten Folgen psychischer Traumatisierung“. zur Leitlinie
Das DGPPN-Referat Psychotraumatologie war zudem eingebunden in die Überarbeitung der AWMF-Leitlinie zur „Begutachtung psychischer und psychosomatischer Störungen“. zur Leitlinie
Das Referat Psychotraumatologie berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Qualitätskriterien von Traumaambulanzen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG).
Enge Kooperationen mit anderen DGPPN-Referaten bestehen im Bereich Notfallpsychiatrie, Begutachtung, geschlechtsspezifische und interkulturelle Themen sowie der Kinder- und Jugenpsychiatrie.