10.04.2026 | gemeinsame Stellungnahme

Evaluation des Konsumcannabisgesetzes: Vorläufige Daten erlauben keine Entwarnung

DGPPN, DGKJP und DG-Sucht ordnen den zweiten EKOCAN-Zwischenbericht als wichtigen, aber in mehrfacher Hinsicht vorläufigen und teilweise zu optimistisch interpretierten Baustein ein; nicht jedoch als belastbare Grundlage für eine abschließende Bewertung der deutschen Cannabispolitik.

Der zweite Zwischenbericht des Forschungsprojekts zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) darf nach Auffassung der DGPPN, der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) sowie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) nicht als Entwarnung verstanden werden. Die Schlussfolgerung, der Cannabiskonsum sei seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes im April 2024 nicht angestiegen, ist aus Sicht der drei medizinischen Fachgesellschaften der Datenlage nicht angemessen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fassen die drei medizinischen Fachgesellschaften DGPPN, DG-Sucht und DGKJP ihre Schlussfolgerungen aus den Daten zusammen und machen zudem deutlich, welchen Anforderungen eine evidenzbasierte Bewertung der Legalisierungs- bzw. Teillegalisierungspolitik gerecht werden muss.

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