19.09.2024 | Gemeinsame Stellungnahme

Irreführende Werbung fördert Cannabisverharmlosung

Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (kurz: CanG) wurde in diesem Jahr der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen legalisiert und gleichzeitig die ärztliche Verordnung und Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken (Medizinalcannabis) vereinfacht. Eine Kampagne der „Initiative Endlich e. V.“ bewirbt die Verwendung von Medizinalcannabis bei Leiden wie chronischen Schmerzen, Schlafstörungen, Angstzuständen und Depressionen in der breiten Öffentlichkeit. Laut dieser Kampagne könne nun „endlich“ vielen Patienten durch Medizinalcannabis geholfen werden.

Die Kampagne verstößt aus Sicht der DGPPN, der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) und der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) gegen das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Fachgesellschaften sehen mit großer Sorge, dass die Aussagen der Kampagne zur Wirksamkeit von Medizinalcannabis weder evidenzbasiert sind noch der leitliniengerechten Behandlung der genannten Erkrankungen entsprechen. Darüber hinaus werden Wege zum schnellen und unkomplizierten Bezug von Medizinalcannabis aufgezeigt und Freizeitkonsumenten angesprochen. Hier sehen wir die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung von Medizinalcannabis, die gerade für jüngere Menschen mit erheblichen Gesundheitsrisiken einhergehen kann.

Als medizinische Fachgesellschaften möchten die DGPPN, die DG-Sucht und die DGS die Notwendigkeit einer sorgfältigen Indikationsstellung sowie der leitliniengerechten Anwendung von Medizinalcannabis betonen. Die Ärzteschaft muss hier einer besonderen Verantwortung nachkommen. In die Entscheidung über eine Verschreibung ist einzubeziehen, dass die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung von Medizinalcannabis besteht. Patientinnen und Patienten, die cannabisbasierte Therapien nutzen, sollen vom Behandler regelmäßig betreut und über mögliche unerwünschte Nebenwirkungen aufgeklärt werden.  

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