Die DGPPN hat in ihrem Positionspapier "Prävention von Gewalttaten" vom Juni 2025 ausführlich dargelegt, dass der beste Schutz vor Gewalttaten, die mit einer psychischen Erkrankung assoziiert sein können, eine adäquate Behandlung ist. In dem neuen Empfehlungspapier legt die DGPPN nun den Fokus auf Empfehlungen zum Prozess der öffentlich-rechtlichen Unterbringung als Maßnahme der Gegenabwehr gegenüber Dritten.
Aktuell gibt es in verschiedenen Bundesländern Bestrebungen, die bestehenden PsychKHGs mit einem Fokus auf den Prozess der öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu überarbeiten. Diese aus Sicht der DGPPN bedenkliche Entwicklung lässt außer Acht, dass eine Unterbringung als „ultima ratio“-Maßnahme in ein differenziertes Hilfe- und Unterstützungssystem eingebettet sein muss, das Unterbringungen vermeidet, Teilhabe fördert und das Risiko von Gewalttaten durch bedarfsgerechte vor- und nachsorgende Hilfen reduziert. Die DGPPN wird die derzeitige Debatte auch weiterhin konstruktiv begleiten.
Als einen ersten Schritt unterbreitet die DGPPN in dem hier vorliegenden Papier konkrete Vorschläge zu Unterbringungsvoraussetzungen, Informationsweitergaben sowie Überlegungen zu Behandlung, Belastungserprobung und Beurlaubung sowie zu standardisierte Instrumenten zur Objektivierung eines Gewaltpotenzials.
Empfehlungen zu sinnvollen Regelungen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in den Psychisch-Kranken-(Hilfe)-Gesetzen [PDF] | DGPPN-Empfehlungspapier | 09.12.2025
Hessen beschließt Änderung des PsychKHG - DGPPN sieht erhebliches Stigmatisierungspotenzial [PDF] | DGPPN-Pressemitteilung | 11.12.2025
Prävention von Gewalttaten [PDF] | DGPPN-Positionspapier | Juni 2025
Ländersache: öffentlich-rechtliche Unterbringung in der Psychiatrie - Die Regelungen der Bundesländer im Vergleich | Übersichten nach Bundesländern und Regelungen