Patientenverfügung und psychische Gesundheit

Wer in einer psychischen Krise ist oder psychisch krank, kann vorübergehend die Fähigkeit verlieren, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Möglicherweise lehnen Patientinnen und Patienten dann eine Behandlung ab oder stimmen ihr zu, obwohl sie in gesundem Zustand anders entscheiden würden. Damit Menschen für solche Situationen vorsorgen können, hat die DGPPN, unter Federführung der Kommission Ethik und Recht, eine Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit entwickelt.

Mit einer Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit können Entscheidungen getroffen werden, die in künftigen Behandlungssituationen zu beachten sind. Die DGPPN stellt dafür ein Formular zur Verfügung, das auch Erläuterungen zur Bearbeitung enthält. Zudem wurden Praxisempfehlungen für Behandlerinnen und Behandler erarbeitet und ein allgemeinverständlicher Überblick zu den wichtigsten Fragen zusammengestellt.

Ein allgemeinverständlicher Überblick 

Wie möchten Sie behandelt werden, falls Sie in eine akute psychische Krise geraten und dadurch so beeinträchtigt sind, dass Sie nicht mehr selbstbestimmt über Ihre Behandlung entscheiden können? Mit der DGPPN-Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit können Sie für solche Situationen vorsorgen. 

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen dazu leicht verständlich.

Vorbemerkungen – was Anwenderinnen und Anwender wissen sollten

Was Sie beachten sollten, bevor Sie Ihre Patientenverfügung für den Bereich psychische Gesundheit erstellen.

Formular Patientenverfügung mit Hilfen zum Ausfüllen

Dieses Formular kann unmittelbar genutzt werden, um eine Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit zu erstellen. Diese Patientenverfügung ist nicht als Alternative zu einer Patientenverfügung für Situationen zu sehen, in denen es um die körperliche Gesundheit geht, sondern als Ergänzung hierzu. Das Formular enthält ausführliche Erläuterungen und Hilfen zum Ausfüllen und Vorgehen. Es lässt sich online ausfüllen, speichern und ausdrucken oder auch ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Auf jeden Fall muss das ausgefüllte Formular handschriftlich unterzeichnet werden; eine elektronische Unterschrift ist rechtlich nicht gültig.

Praxisempfehlung für Behandlerinnen und Behandler

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Patientin oder ein Patient eine Behandlung vorausschauend ablehnen oder ihr zustimmen? Was ist zu beachten, wenn die Umsetzung einer Verfügung die Rechte Dritter berührt? Diese und weitere Aspekte werden in dieser Praxisempfehlung für Behandelnde erläutert. Sie wurde auch in der Fachzeitschrift Der Nervenarzt publiziert

Außerdem:

Um auf die Patientenverfügung im Bereich psychische Gesundheit aufmerksam zu machen, stellen wir für Praxen und Kliniken einen Aushang zur Verfügung.

downloads Patientenverfügung

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