15.04.2026 | Pressemitteilung

Mehr Sicherheit durch bessere Behandlung – nicht durch mehr Datenaustausch

Anlässlich der morgigen Anhörung zum neuen niedersächsischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz betont DGPPN-Präsidentin Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank die Wichtigkeit einer bedarfsgerechten, patientenzentrierten Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und den Schutz sensibler Gesundheitsdaten.

Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN):

„Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) soll in Ausnahmesituationen sowohl die Betroffenen selbst als auch andere Menschen schützen und zugleich die Grundrechte wahren. Der aktuelle Gesetzentwurf in Niedersachsen setzt jedoch stark auf sicherheitspolitische Instrumente – insbesondere auf erweiterte Datenübermittlungen an Behörden – ohne zugleich dafür Sorge zu tragen, dass die Behandlung schwer psychisch Erkrankter verbessert wird. Das sehen wir kritisch.

Eine solche Verschiebung kann die Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen verstärken und das Vertrauen in das Hilfesystem untergraben. Dieses Vertrauen aber ist Voraussetzung für eine wirksame Behandlung. Wer befürchtet, dass persönliche Daten weitergegeben werden, sucht Hilfe oft später oder gar nicht oder hält wichtige Informationen zurück. Das erschwert Diagnostik und Therapie, erhöht das Risiko für Chronifizierung und kann Krisen verschärfen.

Eine nachhaltige Verbesserung lässt sich daher nicht durch mehr Meldepflichten erreichen, sondern nur durch eine bessere Versorgung. Entscheidend ist, dass Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen frühzeitig und kontinuierlich durch das Versorgungssystem erreicht werden.

Wirksame Gewaltprävention gelingt durch eine verlässliche, vernetzte Versorgung: starke sozialpsychiatrische Dienste, frühzeitige Diagnostik, leitliniengerechte Behandlung und psychosoziale Unterstützung vor Ort, etwa durch aufsuchende Ansätze wie das Assertive Community Treatment (ACT). Diese Angebote sind bislang nicht flächendeckend und müssen unabhängig vom PsychKHG gestärkt werden. Die Novellierung sollte daher zwingend von konkreten Maßnahmen zum Ausbau der Versorgung begleitet werden.“

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