Die DGPPN bezieht Stellung zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention. Die Fachgesellschaft begrüßt das Vorhaben, sieht aber deutlichen Überarbeitungsbedarf. Nur dann kann das Gesetz eine nachhaltige Senkung der Suizidzahlen zur Folge haben.
Jedes Jahr suizidieren sich in Deutschland etwa 10.000 Menschen, der überwiegende Teil von ihnen infolge einer psychischen Erkrankung. Maßnahmen der Suizidprävention könnten viele dieser Leben retten; die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) begrüßt deshalb, dass Suizidprävention jetzt gesetzlich festgeschrieben werden soll. Die Einrichtung einer Bundesfachstelle, einer bundeseinheitlichen Krisenrufnummer und die verbesserte Koordination existierender Maßnahmen sind schon lange zentrale Forderungen der Nationalen Suizidpräventionsstrategie, ihre Umsetzung ist ein wichtiger erster Schritt.
Die DGPPN sieht allerdings noch deutlichen Überarbeitungsbedarf, betont die Präsidentin der Fachgesellschaft, Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank: „Eine nachhaltige Suizidprävention verlangt nach nachhaltigen Strukturen: verbindliche gesetzliche Vorgaben, klar geregelte Zuständigkeiten sowie eine angemessene und dauerhafte Finanzierung. Das fehlt im vorliegenden Entwurf. Die Bundesfachstelle ist auf 15 Jahre befristet, Modellprojekte haben auch bei positiver Evaluation keine Garantie, dass sie verstetigt werden. Dabei ist Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Sie darf nicht von befristeten Projekten oder freiwilligen Maßnahmen abhängen.“
Was im Entwurf zudem fehlt, sind spezielle Angebote für unterschiedliche Personengruppen. Prof. Dr. Thomas Pollmächer, DGPPN-Vorstandsmitglied und Vorsitzender der DGPPN-Kommission Ethik und Recht, erläutert: „Menschen begehen aus sehr unterschiedlichen Motiven Suizid; präventive Ansätze müssen das berücksichtigen. Kinder und Jugendliche müssen anders angesprochen werden als ältere Menschen. Menschen mit chronischen körperlichen Erkrankungen benötigen andere Angebote als Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen. Eine der wichtigsten Zielgruppen der Suizidprävention wird im aktuellen Entwurf völlig außer Acht gelassen: Menschen nach einem Suizidversuch. In den ersten Monaten nach einem Suizidversuch ist die Wahrscheinlichkeit für einen weiteren Versuch oder einen vollendeten Suizid deutlich erhöht, das Gesetz sieht hier jedoch keine verbindlichen Regelungen für eine koordinierte Nachsorge vor. Hier sehen wir deutlichen Nachbesserungsbedarf.“
Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank ergänzt: „Auch in Bezug auf die Rahmenbedingungen für Datenerhebungen, Analyse und Berichterstattung muss der Entwurf aus Sicht unserer Fachgesellschaft überarbeitet werden. Wir brauchen verbindliche Vorgaben für Prozesse und Formate. Wichtig ist auch, dass eine Evaluation zeitnah startet und von unabhängiger Stelle durchgeführt wird. Nur so kann nachvollzogen werden, ob die Maßnahmen tatsächlich Wirkung zeigen und letztlich Leben retten.“
Die DGPPN hat im Rahmen der Verbändebeteiligung ihre Stellungnahme am 24.07.2026 an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt. Sie wird ihre Position auch persönlich in der Sachverständigenanhörung vertreten.