09.09.2026 | gemeinsame Pressemitteilung

Nachrichtendienstreform: Fachgesellschaften warnen vor Eingriffen in das Patientengeheimnis

Der Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts verletzt aus Sicht der drei großen psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgesellschaften Deutschlands den Schutz des Patientengeheimnisses. Er gefährdet das Vertrauen zwischen Behandelnden und Betroffenen und wird dadurch die Behandlungsbereitschaft von Menschen mit psychischen Erkrankungen beeinträchtigen. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern die Fachgesellschaften Korrekturen des Gesetzentwurfs.

„Das Vertrauensverhältnis zwischen Behandelnden und Patientinnen und Patienten ist die Grundlage einer jeden erfolgreichen psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung. Betroffene müssen sich darauf verlassen können, dass sie sich im Rahmen eines therapeutischen Gesprächs frei und vertraulich äußern können“, macht Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) deutlich. „Wenn der Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts in dieser Fassung umgesetzt wird, können Nachrichtendienste künftig heimlich Kliniken und Praxen betreten und auf Patientendaten zugreifen. Gespräche mit Ärztinnen, Ärzten, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten finden dann nicht mehr im geschützten Rahmen statt; die Schweigepflicht wird quasi ausgesetzt. Wenn für Gespräche mit geistlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern ein absoluter Schutz gilt, muss dies auch für ärztliche und psychologische Psychotherapie möglich sein!“

In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts fordern die DGPPN, die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) deshalb, dass Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten den gleichen absoluten Schutz genießen müssen wie andere Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger. Dafür müssen sie im Zuge der geplanten Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) in § 32 Abs. 1 und auch in § 22 des Bundesnachrichtengesetzes (BNDG) in den absoluten Schutz einbezogen werden und Abgeordneten, Rechtanwältinnen und -anwälten, Journalisten und Geistlichen gleichgestellt werden. Nur so können Schweigepflicht und informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen gewährleistet werden.

Zudem die Regelungen nicht nur private Informationen von Patientinnen und Patienten berühren, schließlich wird in psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlungen regelmäßig auch über andere Personen gesprochen. „In der Kinder- und Jugendpsychiatrie gilt das in ganz besonderem Maße“, führt Prof. Dr. Michael Kölch, Präsident der DGKJP aus. „In der Therapie mit Kindern und Jugendlichen werden immer auch Informationen über Eltern, Lehrkräfte, Freundinnen und Freunde weitergegeben. Auch deren informationelle Selbstbestimmung muss gewahrt werden.“

Die Reform des Nachrichtendienstes hat zum Ziel, die Sicherheit der Bevölkerung zu verbessern. Die Aufweichung der ärztlichen Schweigepflicht wird letztlich aber der Gewaltprävention eher schaden als nutzen. Denn wenn Betroffene sich nicht darauf verlassen können, dass ihre Informationen in einer Therapie vertraulich behandelt werden, steigt die Hemmschwelle, sich Unterstützung zu suchen. Eine Behandlung wird dann möglicherweise später oder im schlimmsten Fall überhaupt nicht in Anspruch genommen. Das gilt auch für jene Erkrankten, deren Risiko, gewalttätig zu werden, erhöht ist. DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank betont: „Eine frühzeitige und fachgerechte Therapie ist das beste uns zur Verfügung stehende Mittel der Gewaltprävention. Als wesentliche Voraussetzung für wirksame psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen ist die Vertraulichkeit der Therapie selbst ein Element wirksamer Gewaltprävention.“

„Vertreterinnen und Vertreter der Ärzteschaft haben bereits im Rahmen der Verbändeanhörung des Referentenentwurfs betont, wie wichtig der absolute Schutz von Ärztinnen und Ärzten für die Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung ist und eine Anpassung der Gesetze gefordert“, merkt Prof. Dr. Hans-Christoph Friederich, Vorsitzender des Vorstands der DGPM, an. „Leider hat das Bundesinnenministerium diese Expertise nicht berücksichtigt.“

Neben der Forderung, Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit anderen Geheimnisträgern gleichzustellen, verlangen DGPPN, DGKJP und DGPM in ihrer gemeinsamen Stellungnahme, dass auch digital gespeicherte Behandlungsinformationen umfassend geschützt werden. Die Fachgesellschaften betonen, dass die ärztliche Schweigepflicht Voraussetzung für eine wirksame Suizid- und Gewaltprävention ist und mahnen zudem, dass Daten über psychische Erkrankungen nicht als Sicherheitsmerkmale verwendet werden dürfen. Aus dem Vorliegen einer psychischen Erkrankung kann nicht auf eine individuelle Gefährlichkeit geschlossen werden. Werden Daten als pauschale Indikatoren für Gewaltbereitschaft, Extremismus oder anderweitige Gefährlichkeit genutzt, werden die Stigmatisierung, Diskriminierung und Exklusion weiter zunehmen.

Mit dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf würde es den Nachrichtendiensten zukünftig erlaubt sein, Kliniken sowie Arzt- und Psychotherapie-Praxen heimlich zu betreten, in deren IT-Systeme einzudringen und Online-Durchsuchungen insbesondere der elektronischen Patientendokumentation durchzuführen, um Hinweise auf möglicherweise bevorstehende Straftaten zu erlangen. Dem gegenüber stehen die bereits heute geltenden gesetzlichen Offenbarungspflichten bei Gefahr in Verzug. Eine Abstimmung über den Kabinettsentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts wird für Ende 2026 erwartet. DGPPN, DGKJP und DGPM setzen sich gemeinsam mit anderen Vertretungen der Ärzteschaft nachdrücklich für Änderungen ein, damit ihre Patientinnen und Patienten auch künftig auf die ärztliche Schweigepflicht vertrauen können.

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