14.01.2026 | Pressemitteilung

Medizinal-Cannabis: DGPPN begrüßt Gesetzes-Korrektur und regt ergänzende Maßnahmen an

Die DGPPN befürwortet die geplante Verschärfung des Medizinal-Cannabisgesetzes, über die heute im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages beraten wird. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit sechs weiteren Fachgesellschaften regt sie darüber hinaus weitergehende Änderungen an, um missbräuchliche Verordnungen einzudämmen und den Schutz von Patientinnen und Patienten zu verbessern. 

Die DGPPN unterstützt ausdrücklich die geplante Weiterentwicklung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG). DGPPN-Präsidentin Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank erklärt: „Das Gesetz hat in der bisherigen Form zu erheblichen Fehlentwicklungen geführt. Es freut uns, dass der Gesetzgeber es jetzt rasch korrigieren will. Die geplanten Maßnahmen sind aus medizinischer Sicht sehr zu begrüßen.“

Seit der Teil-Legalisierung am 1. April 2024 werden Cannabisblüten und -extrakte nicht mehr dem Betäubungsmittelrecht unterstellt. Dadurch sind zentrale Sicherungsmechanismen der Verschreibung, etwa der BtM-Rezeptvordruck und spezielle Dokumentationspflichten, entfallen. Eine Verordnung kann aktuell auf telemedizinischen Diensten und Online-Plattformen initiiert werden – ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und mit minimaler medizinischer Indikationsprüfung.

In der Folge sind die Importe von Cannabisblüten für medizinische Zwecke stark gestiegen: Im zweiten Halbjahr 2024 lagen sie 170 % über dem ersten Halbjahr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, macht deutlich: „Es ist davon auszugehen, dass ein großer Anteil dieser Verordnungen nicht medizinischen Zwecken dient, sondern dem Freizeitkonsum. Dass das neue Gesetz eine Fernverschreibung von Cannabis ohne Kontakt mit einem Arzt oder einer Ärztin verbietet, ist deshalb äußerst sinnvoll.“

Die DGPPN begrüßt auch die im Gesetzentwurf enthaltenen strengeren Kriterien für die Verordnung von Cannabisblüten, denn für deren medizinische Wirksamkeit liegen bislang nur wenige Belege vor. Auch die Beschränkung der wissenschaftlichen Nutzung von Cannabis auf Grundlagenforschung und klinische Prüfungen wird positiv bewertet.

In ihrer gemeinsamen Stellungnahme regen die Suchtexpertinnen und -experten der Fachgesellschaften zudem weitere Maßnahmen an, um die Sicherheit von Patientinnen und Patienten zu verbessern: Verschreibungen und Vertriebswege könnten besser überwacht werden, wenn Cannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt würde. Darüber hinaus sollten zugelassene Cannabis-Fertigarzneimittel und standardisierte Extrakte gegenüber Cannabisblüten bevorzugt werden, da sie eine verlässlichere Wirkstoffzusammensetzung aufweisen und besser untersucht sind.

Zudem sprechen sich die Fachgesellschaften dafür aus, verbindliche Wirkstoffmengen auf Grundlage wissenschaftlicher Studien festzulegen und für Cannabisblüten und -extrakte verpflichtende Fach- und Gebrauchsinformationen bereitzustellen. Diese sollten umfassend über das jeweilige Wirkstoffprofil, die Anwendung sowie Neben- und Wechselwirkungen aufklären. Auch das bestehende Werbeverbot für Cannabisprodukte müsse konsequent durchgesetzt werden. Die Darstellung von Medizinal-Cannabis als Genussmittel oder harmloses Wellnessprodukt auf Online-Plattformen oder Plakaten sei irreführend und müsse sanktioniert werden.

Die wissenschaftlich-medizinisch Fachgesellschaft DGPPN hat sich seit Beginn der Diskussion um eine Legalisierung von Cannabis konsequent mit fachlicher Expertise in die gesellschaftliche und politische Debatte eingebracht. Im Fokus steht dabei stets der Schutz der psychischen Gesundheit, die wissenschaftliche Evidenz und die Sicherheit der Patientinnen und Patienten.

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