12.03.2021 | Pressemitteilung

Verlässliche Impfmöglichkeiten für psychisch kranke Menschen

Laut neuer Impfverordnung sollen auch Arztpraxen und Betriebsärzte Schutzimpfungen erbringen. Zudem sollen Krankenkassen ihre Versicherten über einen prioritären Anspruch informieren. Beide Maßnahmen sind aus Sicht der DGPPN ungenügend, da Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung nicht immer in der Lage sind, sich aktiv um eine Impfung zu bemühen. Krankenhäuser hingegen bieten verlässliche Impfmöglichkeiten und sollten zwingend zur Verabreichung von Schutzimpfungen befugt werden. 

Dazu DGPPN-Präsident Prof. Thomas Pollmächer: 

„Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen sind häufig nicht in der Lage, einen Impftermin zu vereinbaren oder diesen zuverlässig einzuhalten. Viele leben in prekären Verhältnissen oder sind teils auch wohnungslos. Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie mit angeschlossenen Institutsambulanzen sind am ehesten geeignet, diese Zielgruppe zu erreichen, da sich viele Betroffene häufig oder langfristig hier zur stationären oder ambulanten Behandlung einfinden. In Kliniken bietet sich die Chance, Patienten direkt zu erreichen und zu einer Impfung zu motivieren. Umso mehr Kliniken Informationen und Impfmöglichkeiten vorhalten, umso mehr steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Patienten tatsächlich impfen lassen. Kehren Patienten erst wieder in ihr gewohntes Lebensumfeld zurück, sinkt diese Wahrscheinlichkeit deutlich. Als zuständige Fachgesellschaft setzen wir uns deshalb gemeinsam mit dem ärztlichen Pandemierat der Bundesärztekammer dafür ein, dass Impfungen von Risikopatienten auch in Krankenhäusern stattfinden. Dies ist insbesondere für jene Patienten sinnvoll, die sich aus verschiedenen medizinischen Gründen nicht aktiv um eine Impfung bemühen oder auch krankheitsbedingt Hygieneregeln nicht verlässlich einhalten können. Entsprechende Impfangebote sollten daher auch in psychiatrischen Akutkrankenhäusern und forensischen Kliniken, aber auch in Sucht-Rehabilitationskliniken möglich sein. Die Impfverordnung sollte dringend an dieser Stelle nachgebessert werden.“

 

Zum Hintergrund:
Seit Ende 2020 befasst sich der ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer mit prioritären Handlungsfeldern der Corona-Bekämpfung. Die Mitglieder kommen aus verschiedenen wissenschaftlich-medizinischen Bereichen. Auch die DGPPN bringt hier ihre Expertise ein und betont dabei die besonderen Bedarfe von Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. verweist auf die psycho-sozialen Auswirkungen der Pandemie. 

 

Mehr Informationen:
DGPPN-Positionen zu Schutzimpfung für Risikogruppen
Ärztlicher Pandemierat der Bundesärztekammer
Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl: Psychische Gesundheit – Priorität jetzt! 

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