Das Bundesverfassungsgericht hat sich gestern und heute in einer mündlichen Verhandlung
mit der Frage von Zwangsmaßnahmen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung
befasst. Die DGPPN beteiligt sich seit vielen Jahren intensiv an der gesellschaftlichen
Diskussion zu diesem Thema und begleitet aktiv die Prozesse zur Neuregelung der Psychisch-
Kranken-Gesetze (PsychKGs). DGPPN-Präsident Prof. Dr. med. Arno Deister stellte die Position
der Fachgesellschaft in der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe vor. In seinem Statement
wies er auf die Notwendigkeit von politischen Weichenstellungen und insbesondere auf die
erforderlichen Verbesserungen in der Versorgung hin, damit Fixierungen weitestgehend
verhindert werden können. Zwangsmaßnahmen müssen zukünftig bundesweit einheitlich
und für alle Bereiche der Medizin erfasst werden.
„Die Fixierung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen im stationären Bereich darf
nur der Abwendung von akuter Eigen- oder Fremdgefährdung dienen, wenn andere Maßnahmen, die einen geringeren menschenrechtlichen Eingriff bedeuten würden, nicht ausreichend sind. An erster Stelle muss das Bemühen stehen, dass gefährliche Situationen gar nicht erst auftreten. Zur Vermeidung und Reduzierung von Zwangsmaßnahmen ist eine qualitativ und quantitativ ausreichende Personalausstattung unverzichtbar. Wenn zu viele Patientinnen und Patienten auf zu wenig Raum mit zu geringer Personalausstattung untergebracht sind, kann dies zur Entstehung von Gewalt beitragen. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen. Das Personal muss umfangreich in Deeskalationstechniken geschult werden. Insgesamt wirken alle Maßnahmen präventiv, die geeignet sind, das
Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen Menschen mit psychischen Erkrankungen, Angehörigen und Professionellen zu verbessern. Dafür müssen entsprechende Rahmenbedingungen in der Psychiatrie geschaffen werden – das ist vor allem auch eine politische Aufgabe“, fordert Professor Arno Deister.
Weiterhin stellt er fest: „Die Diskussion über medizinische Maßnahmen, die bei schweren Krankheiten gegen den Willen des Patienten oder ohne seine Zustimmung erfolgen müssen, betrifft dabei die gesamte Medizin.“
Die DGPPN beteiligt sich seit vielen Jahren an diesem öffentlichen Diskurs. Aktuell wird eine wissenschaftliche S3-Leitlinie zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen erarbeitet, die noch in diesem Jahr veröffentlicht wird. Die Fachgesellschaft spricht sich zudem für eine weitgehende Angleichung der äußerst heterogenen Regelungen aus – denn die Gesetze zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung sind Ländersache. Sie bringt sich deshalb aktiv in die Novellierungsprozesse der einzelnen Bundesländer ein. Um hierbei neue Impulse zu geben, hat die DGPPN ein umfangreiches Online-Informationsangebot geschaffen, das die Regelungen nebeneinanderstellt.