10.06.2015 | PRESSEMITTEILUNG

GKV-Versorgungsstärkungsgesetz: Umsetzung stärker an den Bedürfnissen der Patienten ausrichten

Morgen berät der Bundestag abschließend über das von der Bundesregierung vorgelegte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz. Dazu erklärt DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth:

„Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) will die Bundesregierung auch die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland verbessern – ein aus Sicht der DGPPN wichtiger Schritt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erhält nicht nur den Auftrag, die Psychotherapie-Richtlinie zeitnah zu überarbeiten, sondern soll auch eine „psychotherapeutische Sprechstunde“ einrichten, um auf diesem Weg das Therapieangebot bundesweit zu flexibilisieren, Gruppentherapien zu fördern und das Antrags- sowie Gutachterverfahren zu vereinfachen.

Aus Sicht der DGPPN weist das Gesetz in die richtige Richtung, doch bei der Umsetzung müssen die Bedürfnisse der Patienten noch stärker in den Mittelpunkt rücken. Eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen lässt sich nur im Rahmen eines umfassenden Gesamtkonzeptes erzielen, das auf strukturierten, sektorenübergreifenden Versorgungspfaden basiert. Der G-BA muss sicherstellen, dass im Rahmen des neu zu entwickelnden Sprechstundenmodells Hausärzte, Fachärzte sowie ärztliche und psychologische Psychotherapeuten Hand in Hand arbeiten, um zum Beispiel – wenn notwendig – auch eine somatische Abklärung zu ermöglichen. Gleichzeitig gilt es, die Bedarfsplanung unbedingt an den Anforderungen einer leitliniengerechten Behandlung auszurichten – und dazu gehört neben Psychotherapie bei bestimmten Störungsbildern auch die Verordnung von Medikamenten. Mit der „Akutsprechstunde für psychische Erkrankungen“ hat die DGPPN bereits ein überzeugendes Sprechstundenmodell vorgelegt, das die sektorenübergreifende Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in den Blick nimmt. Dazu ist es notwendig, das starre Gerüst der Richtlinien-Psychotherapie endlich aufzubrechen und am Patientenbedarf zu orientieren. Die Psychotherapie-Richtlinie muss sich flexibel an der Schwere, Akuität und Chronizität der Erkrankung ausrichten, insbesondere was Inhalt, Dosis und Dauer anbelangt. Die DGPPN begrüßt deshalb die im GKV-VSG vorgesehene Flexibilisierung des Therapieangebots. Insbesondere die Förderung von Gruppentherapien kann dazu beitragen, den Versorgungsengpässen in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung entgegenzuwirken.“

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