26.11.2015 | PRESSEMITTEILUNG

Große Protestaktion auf DGPPN Kongress: Psychiater fordern Alternative zu PEPP

Noch befindet sich das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) in der Optionsphase. Doch schon ab 2017 müssen die Krankenhäuser bundesweit damit abrechnen. Dabei stößt PEPP seit langem auf heftige Kritik, weil es die Bedürfnisse psychisch erkrankter Menschen zu wenig berücksichtigt. Auf ihrem Jahreskongress in Berlin haben deshalb Deutschlands Psychiater heute die Bundesregierung aufgefordert, PEPP zu stoppen und stattdessen auf ein zukunftsfähiges Alternativkonzept zu setzen.

Patienten, Ärzte, Pflegekräfte und Ökonomen befürchten, dass es mit der Einführung von PEPP zu einer Verschlechterung in der stationären Versorgung von psychisch erkrankten Menschen kommt. „Die Kliniken werden gezwungen sein, Personal abzubauen. Denn das PEPP-System basiert auf festen, fallbezogenen Tagespreisen. Doch dies widerspricht der Behandlungsrealität: Der Zustand unserer Patienten kann sich von Tag zu Tag ändern. Die Behandlung muss sich deshalb an ihren tatsächlichen Bedarf ausrichten – und nicht an rein ökonomischen Vorgaben“, stellt DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth fest.

Doch es gibt eine Alternative zu PEPP. Gemeinsam mit 16 Fachgesellschaften und Verbänden hat die DGPPN ein Konzept für eine zukunftsfähige Lösung vorgelegt: das Budgetbasierte Entgeltsystem. „Unser Konzept orientiert sich an den Bedürfnissen psychisch erkrankter Menschen. Es stellt sicher, dass wir unsere Patienten so lange in der Klinik behandeln können, wie dies medizinisch und therapeutisch angezeigt ist. Mit dem Budgetbasierten Entgeltsystem erhalten die Kliniken die Sicherheit, die dafür notwendigen Personalressourcen mittelfristig zu planen. Darüber hinaus können wir die Patienten auch dabei unterstützen, dass sie nach dem Aufenthalt in der Klinik in ihrem sozialen Umfeld zurechtkommen“, so Prof. Arno Deister, President Elect der DGPPN.

Das Alternativkonzept folgt einer neuen Systematik: Es trennt die Budgetfindung der einzelnen Krankenhäuser von der Abrechnung in Form von Abschlagszahlungen auf dieses Budget. Dabei ist vorgesehen, dass die lokalen Verhandlungspartner das krankenhausindividuelle Budget auf Grundlage bundeseinheitlich definierter, struktureller Kriterien – personelle Ausstattung, milieutherapeutische Erfordernisse, besondere Aufgaben und Pflichtversorgung – gemeinsam aushandeln. Das Budget bildet das gesamte Leistungsspektrum des Krankenhauses ab und stellt die Grundlage für die leistungsbezogene Abrechnung in Form von Tagesentgelten dar. Unabhängige Expertenkommissionen ermitteln dabei ein Patienten- und qualitätsorientierten Personalbedarf.

„Nun ist das Bundesgesundheitsministerium am Zug. Dass sich hier heute so viele Psychiater versammelt haben ist ein deutliches Zeichen: PEPP wird dem Versorgungsbedarf psychisch erkrankter Menschen nicht gerecht und darf daher nicht eingeführt werden. Wir haben eine zukunftsfähige Alternative zu PEPP vorgelegt, die den Zielen entspricht, die im Krankenhausfinanzierungsgesetz formuliert sind. Diesen Vorschlag nicht zu berücksichtigen, wäre verantwortungslos“, so Dr. Iris Hauth. 

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