Gemeinsames Zertifikat „Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik“ der DGPPN und DGGPP

Die DGPPN und die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP e. V.) vergeben gemeinsam an ihre Mitglieder auf Antrag ein Zertifikat "Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik“. 

Hintergrund

In Anbetracht der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer stetig zunehmenden gerontopsychiatrischen Expertise für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung von alten und häufig multimorbiden Patienten soll die Vergabe des Zertifikats einen Beitrag zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität leisten. Dem einzelnen Mitglied soll dies ermöglichen, sich über die Facharztanerkennung hinaus eine besondere fachliche Kompetenz durch externe Überprüfung bestätigen zu lassen.

Voraussetzung: allgemein

  • Ausgefüllter Antrag (siehe Downloads)
  • Mitgliedschaft in der DGPPN oder der DGGPP
  • Facharztanerkennung in einem der untenstehenden Gebiete sowie eine Psychotherapie-Qualifikation:
    • Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
    • Facharzt für Psychiatrie mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie 
    • Facharzt für Neurologie und Psychiatrie bzw. Nervenheilkunde mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie
    • Facharzt für Psychotherapeutische Medizin oder Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 
  • Approbationsurkunde 
  • Lebendslauf
Voraussetzung: theoretische Kenntnisse

Gefordert ist der Nachweis theoretischer Kenntnisse über:

  • Allgemeine Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (40 Stunden, gemäß Auflistung Theoriestunden): Diese Kenntnisse können im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben worden sein.
  • Spezielle Grundlagen der Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik (60 Stunden, gemäß Auflistung Theoriestunden): Hierfür können bis zu 20 Stunden Literaturstudium angerechnet werden.
Voraussetzung: (geronto-)psychotherapeutische Verfahren

Nachweis (geronto-)psychotherapeutischer Verfahren (Auflistung Psychotherapie):

  • 60 Stunden (geronto-)psychotherapeutische Einzelgespräche als Teil des Behandlungskonzeptes, davon mindestens die Hälfte der Stunden bei Patienten mit einer psychosomatischen Erkrankung (Erkrankung mit psycho-somatischer oder somato-psychischer Wechselwirkung). 
  • Bei zwei gerontopsychiatrischen Patienten müssen jeweils mindestens 10 Therapiestunden abgeleistet werden. 
  • Die Behandlung hat unter Supervision eines nach den üblichen Kriterien anerkannten Supervisors zu erfolgen. 
  • Anrechenbar sind 30 Stunden, die bereits innerhalb der FA-Weiterbildung bei gerontopsychiatrischen Patienten absolviert wurden.
Voraussetzung: praktische Tätigkeit
  • Nachweis der Fort- und Weiterbildung in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik, und zwar
    • entweder eine mindestens einjährige hauptamtliche Tätigkeit auf einer im Behandlungsprofil ausgewiesenen gerontopsychiatrischen Station (während der Weiterbildungszeiten für die oben erwähnten Facharztbezeichnungen abgeleistete Tätigkeiten auf einer gerontopsychiatrischen Station sind anrechenbar)
    • oder eine mindestens zweijährige regelmäßige Behandlung von gerontopsychiatrischen Patienten, davon mindestens ein Jahr nach dem Abschluss der Facharztweiterbildung

Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können das Zertifikat erhalten, wenn sie eine der beiden genannten Anforderungen zusätzlich zu ihrem, während der Facharztweiterbildung absolvierten, psychiatrischen Jahr nachweisen.

Die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung soll im Rahmen einer Festanstellung, belegt durch Zeugnis des Chefarztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie, in einem Allgemein- oder Fachkrankenhauses oder einer Universitätsklinik geleistet werden (Musterzeugnis). Gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeiten in Alten- oder Pflegeheimen oder Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit anderer Settings kann im Einzelfall auf Antrag entschieden werden. 

  • Nachweis der selbständigen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Befundung, Behandlung und Dokumentation von 150 Patienten, die in der Regel 65 Jahre oder älter waren (gemäß Anlage zum Zeugnis).
Bearbeitungsgebühr

Für das Zertifizierungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 Euro inkl. MwSt.erhoben.
Nach Antragseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine Rechnung.
Erst nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bei begründeter Ablehnung des Antrags besteht nicht. Gegen die Ablehnung eines Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.

Adresse

Ihren Antrag auf Erteilung des Zertifikats senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an zertifikate@dgppn.de.

Zertifizierungsverfahren

Antragsteller erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihres Antrags und innerhalb absehbarer Zeit einen Bescheid. Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik einladen. Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.

Zur Beurteilung der eingehenden Anträge bilden die DGPPN und DGGPP einen gemeinsamen Zertifizierungsausschuss, dessen Mitglieder von den  Vorständen  der beiden Gesellschaften benannt werden. Jeden Antrag prüfen mindestens zwei Mitglieder – jeweils eines der DGPPN und der DGGPP – des Ausschusses; Zweifelsfälle sind im Ausschuss zu beraten.

Anforderungen/Unterlagen 
  • Antragsformular mit Nachweis der Mitgliedschaft in der DGPPN und/oder DGGPP (Mitgliedsnummer)
  • Approbationsurkunde
  • Facharztanerkennung
  • Curriculum vitae
  • Nachweis der mindestens einjährigen hauptamtlichen oder mindestens zweijährigen nebenamtlichen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Tätigkeit
    • bei Chefärzten oder niedergelassenen Ärzten durch eine ausführliche Darstellung als Selbsterklärung
    • bei angestellten Ärzten in Form eines Zeugnisses des Chefarztes/Facharztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie

Der Nachweis (Musterzeugnis) soll eine ausführliche Stellungnahme zur bzw. Beschreibung der fachlichen Eignung für die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeit enthalten. Außerdem muss ersichtlich sein, wie die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung in der Struktur der Institution, an der die Fort- und Weiterbildung abgeleistet wurde (Klinik, Facharztpraxis etc.), verankert ist.

  • Nachweis der selbständigen gerontopsychiatrischen, gerontopsychotherapeutischen und gerontopsychosomatischen Befundung, Behandlung, und Dokumentation von 150 Patienten (Bitte dazu Anlage zum Zeugnis / zur Selbsterklärung verwenden).
  • Nachweis der geforderten Theoriestunden (chronologische Liste der Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen, getrennt nach Allgemeiner und Spezieller Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und –psychosomatik. Kopien der Teilnahmebescheinigungen sind in der entsprechenden Reihenfolge beizulegen).
  • Nachweis (geronto-)psychotherapeutischer Verfahren (Auflistung Psychotherapie).
Übergangsbestimmungen

Die Übergangsperiode beginnt mit dem 01.01.2012 und endet nach 5 Jahren. Bei später eintreffenden Anträgen werden vor dem 31.12.2016 absolvierte praktische Tätigkeiten und/oder theoretische Fortbildungen nicht mehr anerkannt, sofern sie nicht durch Zeugnisse oder Teilnahmebescheinigungen belegt werden können.

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Ihre Ansprechpartnerin

Karin Herrmann
Assistenz der Geschäftsstelle

DGPPN-Geschäftsstelle
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T +49 30 2404 772-12
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