Die DGPPN und die Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie (DGGPP e. V.) vergeben gemeinsam an ihre Mitglieder auf Antrag ein Zertifikat "Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik“.
In Anbetracht der demographischen Entwicklung und der damit verbundenen Notwendigkeit einer stetig zunehmenden gerontopsychiatrischen Expertise für die psychiatrisch-psychotherapeutische und psychosomatische Versorgung von alten und häufig multimorbiden Patienten soll die Vergabe des Zertifikats einen Beitrag zu einer Verbesserung der Versorgungsqualität leisten. Dem einzelnen Mitglied soll dies ermöglichen, sich über die Facharztanerkennung hinaus eine besondere fachliche Kompetenz durch externe Überprüfung bestätigen zu lassen.
Gefordert ist der Nachweis theoretischer Kenntnisse über:
Nachweis (geronto-)psychotherapeutischer Verfahren (Auflistung Psychotherapie):
Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin oder Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie können das Zertifikat erhalten, wenn sie eine der beiden genannten Anforderungen zusätzlich zu ihrem, während der Facharztweiterbildung absolvierten, psychiatrischen Jahr nachweisen.
Die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung soll im Rahmen einer Festanstellung, belegt durch Zeugnis des Chefarztes mit Weiterbildungsbefugnis in Psychiatrie und Psychotherapie, in einem Allgemein- oder Fachkrankenhauses oder einer Universitätsklinik geleistet werden (Musterzeugnis). Gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeiten in Alten- oder Pflegeheimen oder Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit anderer Settings kann im Einzelfall auf Antrag entschieden werden.
Für das Zertifizierungsverfahren wird eine Gebühr in Höhe von 300,00 Euro inkl. MwSt.erhoben.
Nach Antragseingang erhalten Sie eine Eingangsbestätigung und eine Rechnung.
Erst nach Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Ein Anspruch auf Rückerstattung bei begründeter Ablehnung des Antrags besteht nicht. Gegen die Ablehnung eines Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
Ihren Antrag auf Erteilung des Zertifikats senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an zertifikate@dgppn.de.
Antragsteller erhalten eine Bestätigung des Eingangs ihres Antrags und innerhalb absehbarer Zeit einen Bescheid. Der Zertifizierungsausschuss kann den Antrag annehmen oder ablehnen oder die Vorlage weiterer Nachweise fordern oder den Antragsteller zu einem kollegialen Fachgespräch über die Inhalte der Fortbildung in Gerontopsychiatrie, -psychotherapie und -psychosomatik einladen. Gegen die Ablehnung des Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
Zur Beurteilung der eingehenden Anträge bilden die DGPPN und DGGPP einen gemeinsamen Zertifizierungsausschuss, dessen Mitglieder von den Vorständen der beiden Gesellschaften benannt werden. Jeden Antrag prüfen mindestens zwei Mitglieder – jeweils eines der DGPPN und der DGGPP – des Ausschusses; Zweifelsfälle sind im Ausschuss zu beraten.
Der Nachweis (Musterzeugnis) soll eine ausführliche Stellungnahme zur bzw. Beschreibung der fachlichen Eignung für die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Tätigkeit enthalten. Außerdem muss ersichtlich sein, wie die gerontopsychiatrische, gerontopsychotherapeutische und gerontopsychosomatische Behandlung in der Struktur der Institution, an der die Fort- und Weiterbildung abgeleistet wurde (Klinik, Facharztpraxis etc.), verankert ist.
Die Übergangsperiode beginnt mit dem 01.01.2012 und endet nach 5 Jahren. Bei später eintreffenden Anträgen werden vor dem 31.12.2016 absolvierte praktische Tätigkeiten und/oder theoretische Fortbildungen nicht mehr anerkannt, sofern sie nicht durch Zeugnisse oder Teilnahmebescheinigungen belegt werden können.