Die DGPPN steht gemeinsam mit dem Spitzenverband der psychiatrischen Berufsverbände (SpiZ ) und der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) für eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ein. Für die Umsetzung der neuen Richtlinie „KSVPsych“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fordern die Verbände die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen. Insbesondere ist eine finanziell ausgewogene Ausstattung der einzurichtenden Netzverbünde erforderlich.
Die Richtlinie zur koordinierten berufsgruppenübergreifenden Versorgung von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ist ein wichtiger Schritt, Versorgung für diese Patient:innen zu verbessern. Durch umfassende sozialmedizinische und psychotherapeutische Interventionen in einem Netzverbund können Patient:innen entsprechend ihren Bedürfnissen – also auch intensiv in Krisen – in ihrem Lebensumfeld versorgt werden.
Sehr konkret sollen mit den Möglichkeiten dieser Richtlinie folgende bisher im vertragsärztlich-psychotherapeutischen Bereich unzureichend entwickelten Strukturen verbessert werden:
Die Versorgung nach der Richtlinie kann für Patient:innen ein Gewinn werden.
Das Entstehen und Aufrechterhalten eines für diese Versorgungsform notwendigen Netzverbundes muss auskömmlich finanziert werden. Die aktuellen finanziellen Möglichkeiten im Vertragsarztbereich sind aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, vernetzte und multiprofessionelle patientenzentrierte Versorgung auf den Weg zu bringen. Unterfinanzierte Leistungen werden nicht erbracht! Durch die zu erwartende Reduzierung stationärer Behandlungen dieser Patient:innengruppe werden Mittel frei, die der Versorgung der Patient:innen in ihrem Lebensumfeld zugeführt werden müssen.
Ein Versorgungsbereich mit ambulantem intensivierten medizinisch-psychotherapeutischem Spektrum kann nur entstehen und wachsen, wenn die dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Die beteiligten Verbände fordern: