Der Gesetzentwurf ist aus Sicht der DGPPN äußerst problematisch. Er fokussiert einseitig Sicherheitsaspekte, schränkt die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen unverhältnismäßig ein und hat ein hohes Stigmatisierungspotential.
Anlässlich der bevorstehenden Anhörung im Gesundheitsausschuss, hat die DGPPN eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Landesregierung eingereicht. Kritisch bewertet die DGPPN die schon im Referentenentwurf vorgesehene erhebliche Ausweitung des Datenaustauschs mit Sicherheitsbehörden und den kommunalen oder zentralen Ausländerbehörden.