23.03.2026 | Stellungnahme

Zum Referentenentwurf zur Änderung des § 1832 BGB und des FamFG hinsichtlich des Orts der Durchführung ärztlicher Zwangsmaßnahmen

Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werden nach Einschätzung der DGPPN nicht angemessen umgesetzt. Die Fachgesellschaft sieht im Entwurf zwar positive Ansätze zur Regelung des Ortes der Zwangsbehandlung, kritisiert jedoch eine zu paternalistische Ausrichtung und unzureichende Berücksichtigung von Patientenautonomie und -sicherheit. Zudem würden steigende Dokumentations- und Bürokratiepflichten ohne erkennbaren Nutzen entstehen. 

Die DGPPN hat im Rahmen der Verbändebeteiligung den Referentenentwurf kommentiert. Die Stellungnahme der DGPPN wurde am 27.03.2026 beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingereicht.

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