Aus Sicht der DGPPN bietet die „elektronische Patientenakte für alle“ (ePA 3.0) durchaus Chancen für die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung und Forschung sowie für die Stärkung der Patientenautonomie. Andererseits birgt sie relevante Risiken für den Datenschutz, den Schutz des Arztgeheimnisses, die digitale Teilhabe und hinsichtlich der Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Krankheiten.
Die DGPPN befürwortet eine ePA nur, wenn sie nach konsequenten Nachbesserungen kritischer Punkte tatsächlich einen Mehrwert für Patientinnen und Patienten, Behandelnde und Gesellschaft bringt. Nach aktuellem Stand kann keine allgemeine Empfehlung für die Verwendung der ePA 3.0 gegeben werden, stattdessen werden die Vor- und Nachteile der ePA 3.0 insbesondere für die Psychiatrie und Psychotherapie diskutiert und Empfehlungen für den Gesetzgeber formuliert, wie die problematischen Aspekte der ePA3.0 verbessert werden können.