Akkreditierung für den DGPPN Kongress 2026

Nachweis für die Akkreditierung


Gemäß unserer Akkreditierungsrichtlinien erhalten eine Akkreditierung ausschließlich Journalistinnen und Journalisten, die  

  • den Kongress zum Zweck der redaktionellen Berichterstattung besuchen und einen direkten Bezug zu den Themen der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychologie und Nervenheilkunde nachweisen
  • im Auftrag von Medien arbeiten, die in dem Fachgebiet etabliert sind
  • für Tageszeitungen, Zeitschriften, Presseagenturen, Rundfunk, Online-Magazine über den Kongress berichten


Als Nachweis für die Akkreditierung werden anerkannt:

  • Namensartikel mit Bezug zu einem Thema aus der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychologie und Nervenheilkunde
  • Impressum eines Mediums mit Bezug zum Fachgebiet der psychischen Gesundheit, das Sie als Mitglied der Redaktion, ständigen redaktionellen Mitarbeiter oder Autor nennt
  • der Auftrag einer Redaktion mit Bezug zum aktuellen Kongress

 

Vielen Dank für Ihren Antrag. Wir werden Angaben und Nachweis jetzt prüfen. Wenn Ihr Antrag erfolgreich überprüft wurde, erhalten Sie eine E-Mail der DGPPN-Pressestelle mit der Bestätigung Ihrer Akkreditierung. Erst dann sind Sie für den DGPPN Kongress 2026 akkreditiert. (Die Buchungsbestätigung allein ist noch keine Akkreditierung.)