(vom 16. Juni 1997, zuletzt geändert am 21. September 2017)
Ja, es gilt auch für Minderjährige (indirekt aus § 17).
Für Personen, die eine psychische Krankheit oder eine seelische Behinderung haben oder hatten oder bei denen Anzeichen für eine solche Krankheit oder Behinderung bestehen (§ 1)
Psychiatrische oder kinder- und jugendpsychiatrische Krankenhäuser oder psychiatrische oder kinder- und jugendpsychiatrische Abteilungen von Krankenhäusern (Unterbringungseinrichtungen) (§ 15)
Welcher Unterbringungszweck ist definiert?
Behandlung soll die untergebrachte Person befähigen, soweit und sobald wie möglich in ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben in der Gemeinschaft zurückzukehren (§ 19)
In welcher Form ist der Patient unterzubringen?
In der Art, dass die untergebrachte Person die nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und des medizinischen Fortschritts notwendige medizinische, therapeutische, pflegerische und pädagogische Behandlung und Untersuchung ihrer Krankheit oder Behinderung im Sinne des § 1 Nr. 1 erhält (§ 21)
Der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 17)
Im Fall der Fixierung ist unmittelbar nach deren Beginn eine richterliche Genehmigung einzuholen (§ 21c).
Eine besondere Sicherungsmaßnahme ist nur zulässig, wenn sie zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit der untergebrachten Person oder eines Dritten erforderlich ist und die Gefahr nicht durch weniger eingreifende Maßnahmen abgewendet werden kann. (§ 21c)
Sie sind durch die zuständigen Ärzte zu überwachen, in Verbindung mit fortlaufender Überprüfung der nötigen Voraussetzungen (§ 21c).
Die durchgeführte Maßnahme ist unter Angabe der maßgeblichen Gründe für die Anordnung, der Art und Weise der Durchführung, ihrer Dauer und der vorgenommenen ärztlichen Überprüfungen zu dokumentieren (§ 21c).
Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber im Sinne des Risikomanagements durchzuführen.
Es muss für die Durchführung einer Schutzmaßnahme erforderlich sein, wobei die Anwendung von Waffen ausgeschlossen ist (§ 12).
So weit wie möglich die tatsächlichen Voraussetzungen freier Selbstbestimmung wiederherzustellen (§ 21a)
Sie ist nach Maßgabe des Inhalts der Beschlussformel des Gerichts, mindestens jedoch unter Angabe der maßgeblichen medizinischen Gründe für ihre Anordnung, ihres Zwangscharakters, der Art und Weise ihrer Durchführung, der vorgenommenen Kontrollen und der Überwachung der therapeutischen Wirksamkeit zu dokumentieren (§ 21a).
Keine Angaben
Es besteht das Recht Schrift- und Paketverkehr zu führen sowie Telefongespräche, dies kann jedoch bei Gefahren nach § 25 Abs. 2 eingeschränkt werden außer bei Kommunikationen nach Abs. 1 Nr. 1-10 (§ 25).
Kann Belastungsurlaub gestattet werden?
Bis zu zwei Wochen Urlaub, dieser ist der zuständigen Behörde und dem Sozialpsychiatrischen Dienst vorab mitzuteilen, kann jedoch auch widerrufen werden (§ 26)
Die Unterbringung soll in gelockerter Form stattfinden, sofern dies der Behandlung dient und kein Missbrauch zu befürchten ist (§ 26).
Keine Angaben
Vermittlung oder Durchführung frühzeitiger und umfassender psychosozialer Beratung und Betreuung sowie frühzeitiger und umfassender medizinischer und psychotherapeutischer Beratung und Behandlung (§ 6)
Möglichst selbständige, bei Bedarf beschützte Lebensführung in einer ihr zuträglichen oder gewohnten Gemeinschaft zu erhalten oder wieder zu ermöglichen (§ 6)
Keine direkte Beschwerdemöglichkeit, Besuchskommissionen sollen Anregungen und Beanstandungen mit der ärztlichen Leitung der Einrichtung besprechen (§ 30)
In § 30 vorgeschrieben, soll Einrichtungen einmal jährlich besuchen; Zusammensetzung: Ausschuss, der die Besuchskommission bildet, soll die Hälfte der Mitglieder stellen
Werden Daten zur Unterbringung und zu Zwangsmaßnahmen erfasst?
Es werden derzeit keine Daten erhoben.