Bewusstseinsbildung

Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention

Artikel 8 der UN-BRK verlangt, in der gesamten Gesellschaft – also auch im Gesundheitssystem –  das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern, Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken ihnen gegenüber abzubauen sowie das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Ausgangssituation

Menschen mit verschiedenen Behinderungen – mit psychischen, geistigen, Sinnes- oder Körperbehinderungen – werden im Hinblick auf ihren Bedarf auch innerhalb der psychiatrischen Versorgung noch nicht adäquat wahrgenommen. Es ist bislang auch nicht in ausreichendem Maße gelungen, die damit verbundenen (Selbst-)Stigmatisierungen der Betroffenen zu überwinden.

Zielsetzung

Die DGPPN wirkt darauf hin, dass in der Öffentlichkeit, unter Betroffenen und deren Angehörigen innerhalb der psychiatrischen Versorgung Menschen mit psychischer, geistiger, Sinnes- oder Körperbehinderung ein bedarfsgerechtes Angebot erhalten, zu dem sie gleichberechtigten Zugang erhalten. In dieser Zielsetzung müssen – gemäß dem trialogischen Grundverständnis – auch ihre Angehörigen und andere ihnen nahestehende Personen mitgedacht werden, indem die Barrieren für Kontakt und Zugang beseitigt werden.

Maßnahmen

Pressegespräch zur menschenrechtlichen Situation in Deutschland
Beschreibung

Das Pressegespräch fand im Rahmen des Weltkongresses der Psychiatrie statt. Gesprächspartner waren Arno Deister, Paul Hoff, Thomas Pollmächer und Jurand Daszkowski.

Zeitrahmen

Oktober 2017

Medizindidaktik: Präsentation zum Themenkreis Stigmatisierung

Beschreibung

Öffentliche Stigmatisierung, Selbststigmatisierung und strukturelle Diskriminierung sind ein häufiges Problem von Patienten mit einer psychischen Erkrankung. Im praktischen psychiatrischen Alltag aber auch in der Weiterbildung von Fachärzten im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie sowie Medizinstudenten spielt dieses Thema bislang nur eine untergeordnete Rolle. Zum Zwecke der Ausbildung von Medizinstudierenden sowie für die ärztliche Weiter- und Fortbildung wurde eine Präsentation entwickelt, die über dieses Thema aufklärt und Lösungsmöglichkeiten zeigt.

Zeitrahmen

2017

Symposium „Das geistig behinderte Kind und die Psychiatrie im 20. Jahrhundert“
Beschreibung

In den letzten Jahren hat das historische Interesse an institutionalisierten Kindern mit geistigen Behinderungen zugenommen, stellen sie doch eine besonders vulnerable Gruppe dar, deren Schicksal und deren Anliegen lange Zeit kaum öffentlich wahrgenommen wurden. In dem Symposium soll einleitend ein Überblick über Kinder in der Psychiatrie bis zum Nationalsozialismus gegeben werden. Anschließend werden verschiedene Aspekte des Umgangs mit geistig behinderten Kindern in der Nachkriegszeit thematisiert. Dabei sollen eine auf Langzeitbetreuung eingestellte konfessionelle Einrichtung und eine universitäre „Beobachtungsstation“ gegenübergestellt werden. In beiden Institutionen fanden Arzneimittelversuche an Kindern statt – die Vorträge werden diesen aktuell stark diskutierten Aspekt aufgreifen. Zum Schluss wird ein größeres, gerade begonnenes Verbundprojekt vorgestellt, das den Umgang mit institutionalisierten Kindern in einer vergleichenden Perspektive erforscht. „Bewusstseinsbildung“ und die Aufklärung der Öffentlichkeit stellt auch eine Aufgabe für die Psychiatriegeschichte dar.

Zeitrahmen

November 2018

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