Seit das Bundesverfassungsgericht 2020 das Gesetz zum assistierten Suizid in seiner damaligen Form gekippt hat, ist die Sachlage ungeregelt. Laut Gericht hat jeder Mensch in Deutschland das Recht, Suizid zu begehen und auch, dabei Hilfe in Anspruch zu nehmen – solange die Entscheidung freiverantwortlich, also selbstbestimmt getroffen wurde. Derzeit gibt es aber keinerlei Regelung des Prozesses. Suizidassistenz ist nicht illegal. Ohne gesetzliche Regelung ist aber auch nicht sichergestellt, dass eine Entscheidung zum assistierten Suizid tatsächlich freien Willens getroffen wurde. Zwei Gesetzesvorschläge zur Regelung der Suizidassistenz wurden im Sommer 2023 vom Parlament abgelehnt. Derzeit ist unklar, wann und wie das Thema wieder auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt wird.
Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Past President der DGPPN und Leiter der DGPPN-Kommission „Ethik und Recht“:
„Menschen mit psychischen Erkrankungen sind besonders durch Suizid gefährdet. Bis zu 90 Prozent der 19.000 Suizide, die jedes Jahr durchgeführt werden, stehen im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung. Suizid und Suizidprävention sind zentrale Themen der Psychiatrie und Psychotherapie.
Deshalb ist es insbesondere für Psychiaterinnen und Psychiater wichtig, dass eine gesetzliche Regel zum assistierten Suizid gefunden und verabschiedet wird. Eine Regelung, die unbedingt ein tragbares Schutzkonzept für besonders gefährdete Gruppen und damit auch für psychisch kranke Menschen enthält. Es muss sichergestellt werden, dass die Entscheidung für den Suizid tatsächlich freiverantwortlich getroffen wurde und nicht Zwang, Druck oder eben eine akute psychische Krise die Selbstbestimmung eingeschränkt haben. Das herauszuarbeiten ist alles andere als leicht. Aus Sicht der Psychiatrie ist deshalb eine fachärztliche Begutachtung der Freiverantwortlichkeit nötig.
Psychiaterinnen und Psychiater sind aufgefordert, in diesem Spannungsfeld zwischen der ärztlichen Verpflichtung auf das Leben und auf die Suizidprävention einerseits und andererseits der Verpflichtung, autonome Entscheidungen von Patienten zu respektieren, eine moralische Haltung zu entwickeln. Auch die Rollen und Verpflichtungen unseres Faches müssen klar definiert werden.“
DGPPN-Experte: Prof. Dr. Thomas Pollmächer
Der Past President der DGPPN leitet das Zentrum für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt. Sein Interesse gilt insbesondere den vielfältigen Fragen im Spannungsfeld von Recht und Ethik und psychischer Gesundheit. Er steht der DGPPN-Kommission Ethik und Recht vor, leitet die Ethikkommission am Klinikum Ingolstadt und ist zudem Mitglied der Ethikkommission der European Psychiatric Association (EPA).
Stand: November 2023
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