23.04.2018 | Gemeinsame Stellungnahme

PsychKHG: Aktionsbündnis zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz

Die DGPPN unterstützt die gemeinsame Stellungnahme des Aktionsbündnisses zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) und ruft dazu auf, sich aktiv gegen das Gesetzesvorhaben der Bayerischen Landesregierung zu positionieren.

Die DGPPN unterstützt die gemeinsame Stellungnahme des Aktionsbündnisses zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) und ruft dazu auf, sich aktiv gegen das Gesetzesvorhaben der Bayerischen Landesregierung zu positionieren.

Der Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung für ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) erfüllt in keiner Weise die Anforderungen an ein modernes Gesetz zum Umgang mit Menschen in seelischen Krisen und zur Abwehr der mit solchen Krisen verbundenen Gefahren. Entgegen seinem Titel stellt das Gesetz die Gefahrenabwehr ganz in den Vordergrund. Akut psychisch kranke Menschen werden wie Kriminelle behandelt und ihre Unterbringung in Krisen soll nach den Vorschriften des Maßregelvollzugs für psychisch kranke Straftäter erfolgen. Teilweise wird sogar auf das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz und das Strafvollzugsgesetz verwiesen. Damit schafft das Gesetz nicht etwa mehr, sondern weniger Sicherheit für die Bevölkerung. Denn durch eine Stigmatisierung psychisch kranker Menschen als potentiell kriminell werden diese davon abgehalten, sich frühzeitig professionelle Hilfe zu suchen. Aber nur frühzeitige Hilfe und eine  fachgerechte Behandlung in einem schützenden und stabilisierenden Rahmen sind in der Lage,  krankheitsbedingte Impulse zu bewältigen, sich selbst oder anderen zu schaden. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass psychiatrische Kliniken Verwahranstalten für „Gefährder“ mit ungenau definierten „psychischen Störungen“ werden, weil dem Gesetzentwurf ein zu weit gefasster Begriff der psychischen Erkrankungen zugrunde liegt und eine Unterbringung sogar dann erfolgen kann, wenn die Selbstbestimmungsfähigkeit des Betroffenen nicht (krankheitsbedingt) eingeschränkt ist.

Zur vollständigen Stellungnahme [PDF, 350 KB]

Ansprechpartner

Für die Bundesdirektorenkonferenz
Prof. Dr. med. Thomas Pollmächer
Klinikum Ingolstadt, Zentrum für psychische Gesundheit
Krumenauerstraße 25
85049 Ingolstadt
thomas.pollmaecher@klinikum-ingolstadt.de

Für die Bayerische Direktorenkonferenz
PD Dr. med. Albert Putzhammer
Bezirkskrankenhaus Kaufbeuren
Kemnater Str. 16
87600 Kaufbeuren
albert.putzhammer@bkh-kaufbeuren.de

 

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