Menschen, die, ohne psychisch erkrankt zu sein, aus freiem Willen heraus gegen Quarantäneanordnungen verstoßen und damit bewusst oder unbewusst die Gefährdung ihrer Mitmenschen in Kauf nehmen, dürfen nicht aus Zwecken der Disziplinierung in psychiatrischen Kliniken untergebracht werden. Psychiatrische Kliniken sind keine Erziehungsanstalten und kein Ort, um Fehlverhalten psychisch Gesunder zu ahnden. Sie dienen einzig und allein der Regelversorgung und wurden finanziert und gebaut, um Menschen mit psychischen Erkrankungen medizinische Hilfen anzubieten. Dieses Angebot steht ausschließlich psychisch erkrankten Patienten, mit und ohne Covid-19-Infektion, zur Verfügung. Die Zweckentfremdung psychiatrischer Kliniken für staatliche Zwangsmaßnahmen ist aus Sicht der DGPPN nicht akzeptabel. Sie weckt Erinnerungen an Zeiten undemokratischer Herrschaft in Deutschland. Dieses Unrecht darf sich niemals wiederholen. Die Landesregierungen sind deshalb aufgerufen, entsprechende Maßnahmen sorgsam abzuwägen und ihre Verhältnismäßigkeit im Blick zu behalten.
Hintergrund:
Laut Medienberichten hatte die Landesregierung in Sachsen vergangene Woche in vier psychiatrischen Krankenhäusern Vorkehrungen getroffen, um dort Menschen, die sich einer Quarantäneanordnung widersetzen, unterzubringen. Die Überwachung sollte die Polizei übernehmen. Das Vorhaben ist inzwischen von Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gekippt worden.