09.05.2019 | Pressemitteilung

Stellungnahme zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

Anlässlich der ersten Lesung zum Gesetzentwurf für eine Reform der Psychotherapeutenausbildung am heutigen Tag im Bundestag haben DGPPN, Bundesärztekammer sowie weitere ärztliche Berufsverbände und medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaften den Gesetzgeber nochmals zu Nachbesserungen zentraler Punkte aufgefordert.

Bereits der vorangegangene Referentenentwurf hatte im Januar scharfe Kritik ausgelöst. Die DGPPN, die das Gesetzgebungsverfahren im Vorfeld kritisch-konstruktiv begleitet hatte, machte damals genauso wie Selbsthilfeorganisationen von Menschen mit psychischen Erkrankungen und ihren Angehörigen die Notwendigkeit der Überarbeitung des Referentenentwurfs zur Gewährleistung der Patientensicherheit deutlich. Wichtige Aspekte wurden seitdem berücksichtigt. Aufgegeben wurde der geplante Modellstudiengang, der Nicht-Ärzte zur Verschreibung von Psychopharmaka ermächtigt hätte. Außerdem muss auch zukünftig die somatische Abklärung vor Beginn einer Psychotherapie durch Ärzte gewährleistet sein. Davon abgesehen enthält der heute im Bundestag vorgestellte Gesetzentwurf aber weiterhin sehr wesentliche, kritische Punkte, die aus Sicht von DGPPN, Bundesärztekammer und unterzeichnenden Ärzteverbänden einer Nachbesserung bzw. Neufassung bedürfen. Dazu zählen mangelnde Praxiszeiten und eine fehlende bundesweite Wissensprüfung.

Die neue Psychotherapeutenausbildung darf nicht dazu führen, dass Menschen mit psychischen Erkrankungen schlechter gestellt werden als andere Patienten im Gesundheitssystem. Bei allen Überlegungen zur Einführung einer neuen Psychotherapeutenausbildung hat die Qualität der Behandlung im Vordergrund zu stehen und erstes Ziel des Gesetzgebungsverfahrens zu sein.
 

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