20.09.2019 | Pressemitteilung

Psychiatrische Versorgung in Gefahr: Neue Personal-Richtlinie konterkariert gesetzlichen Auftrag

Die neue Richtlinie des G-BA zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik ist ein Affront für alle Betroffenen, Angehörigen und in der Psychiatrie Beschäftigten. Die dringend benötigte Neuregelung der Personalbemessung ist auf ganzer Linie gescheitert: Statt der notwendigen Verbesserung der Personalschlüssel droht Personalabbau. Die DGPPN sieht den Gesetzgeber jetzt in der Pflicht. Er wird aufgefordert, dem G-BA klare Vorgaben zur Neuausrichtung der Richtlinie zu machen und Sofortmaßnahmen zu beschließen, die eine leitliniengerechte, humane Psychiatrie gewährleisten. Alle Verantwortlichen werden zu einem klaren Bekenntnis für mehr Personal zum Wohle der Patienten aufgefordert.

Die am 19.09.19 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Richtlinie zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik liegt nicht nur hinter allen Erwartungen zurück, sie ist auf ganzer Linie gescheitert. Alle Pläne zum Ausbau einer menschenwürdigen und zukunftsfähigen psychiatrischen Versorgung in Deutschland stecken in der Sackgasse. „Wir können nicht begreifen, wie in Zeiten, in denen Patientensicherheit großgeschrieben wird, so wenig Mut und Entschlossenheit für mehr Personal in der Patientenversorgung aufgebracht wird“, kommentiert DGPPN-Präsident Prof. Andreas Heinz das vorliegende Ergebnis. „Nach so vielen Jahren und unzähligen Beratungen ist das ein Armutszeugnis für unser Gesundheitswesen. Allen Verantwortlichen muss klar sein, dass eine Rückkehr zur Verwahrpsychiatrie droht. Das kann keiner wollen. Deshalb fordern wir angesichts der jüngsten Beteuerungen zum ersten Welttag der Patientensicherheit den Gesetzgeber und den G-BA als „Normgeber“ auf, Wort zu halten und entschieden für Patientensicherheit und humane Bedingungen in der Versorgung einzustehen. Die Personalvorgaben in der Psychiatrie eignen sich hervorragend, um hier ein Exempel zu statuieren“, so Heinz weiter.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) ist der G-BA vor drei Jahren beauftragt worden, eine angemessene Mindestpersonalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken festzulegen. Damit sollten Missstände, die eine leitliniengerechte Versorgung erschweren, behoben und ethische, rechtliche und medizinische Qualitätsstandards in der Patientenversorgung sichergestellt werden. Eine angemessene Personalausstattung ist auch Grundlage für geregelte Arbeitsbedingungen und ein menschenwürdiges Arbeitsklima in der Psychiatrie. Die aktuell verabschiedete Richtlinie legt die bislang geltende Personalverordnung – statt sie qualitativ und signifikant zu erhöhen – als Personaluntergrenze fest. Die Folge ist, dass Krankenhäuser noch weniger Personal als bisher von den Krankenkassen finanziert bekommen. Dies konterkariert den gesetzlichen Auftrag. Ergreift der Gesetzgeber nicht zeitnah Gegenmaßnahmen, nimmt er die Gefährdung der Patientensicherheit mit allen Konsequenzen in Kauf.

DGPPN Kongress 2019 in Berlin: vier Tage im Zeichen der Psyche

Vom 27.–30.11.2019 treffen sich über 9000 Ärzte, Wissenschaftler und Therapeuten zu Europas größtem Fachkongress für die psychische Gesundheit in der Hauptstadt. Das Thema Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik wird auch hier eine große Rolle spielen. Journalistinnen und Journalisten können sich kostenlos für den Kongress akkreditieren lassen.

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