19.06.2018 | Pressemitteilung

Stationsäquivalente psychiatrische Behandlung: Gemeinsame Eckpunkte für eine bedarfsgerechte Versorgung

Die DGPPN hat gemeinsam mit 21 weiteren Fachgesellschaften und Verbänden ein Eckpunktepapier zur Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) veröffentlicht. Nachdem die Einführung der StäB aus Sicht der DGPPN bereits einen wichtigen Meilenstein für eine patientenorientierte, bedarfsgerechte Versorgung markierte, soll das Eckpunktepapier nun als Hilfestellung für den Behandlungsalltag dienen und die Kooperation der ambulanten und stationären Leistungserbringer fördern.

Mit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) und der damit verbundenen Stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB) gemäß § 115d SGB V haben Krankenhäuser mit Pflichtversorgung seit 01.01.2018 die Möglichkeit, eine komplexe, aufsuchende, zeitlich begrenzte Behandlung durch ärztlich geleitete, multiprofessionelle Teams im  privaten Lebensumfeld der Patienten zu erbringen.

Mit einem gemeinsamen Eckpunktepapier haben nun unter Moderation der DGPPN 22 Fachgesellschaften und Verbände Kriterien für diese an eine StäB gebundene, strukturierte und sektorenübergreifende Zusammenarbeit entwickelt. Es beinhaltet Kriterien, die aufzeigen, wie die neuen Behandlungsmöglichkeiten unter Einbezug der vor Ort bestehenden Versorgungsstrukturen effektiv und optimal gestaltet werden können. „Wir sehen in der stationsäquivalenten Behandlung eine große Chance, für eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit insbesondere schweren psychischen Erkrankungen“, kommentiert Professor Arno Deister, Präsident der DGPPN, die neue gesetzliche Regelung. „Erwiesenermaßen erreichen wir die bestmöglichen Therapieziele, wenn wir ausgehend vom Patienten und seinen Bedürfnissen eine passgenaue Versorgung anbieten.“

Dazu ergänzt Dr. Iris Hauth, Past President der DGPPN: „Wir sehen hier einen klaren Handlungsauftrag, uns gemeinsam mit den Verbänden der stationären und ambulanten Leistungserbringer für eine verbindliche Zusammenarbeit aller am Behandlungsprozess beteiligten Gruppen einzusetzen. Mit diesem Ziel soll das Eckpunktepapier die wichtigen Impulse aus dem PsychVVG weiterführen und als Empfehlung für die Beteiligten vor Ort dienen.“

In vielen Regionen in Deutschland besteht bereits eine Kultur der vernetzten Kooperation aller stationären und ambulanten Leistungserbringer. Im Interesse der Hilfesuchenden sollen die im Eckpunktepapier beschriebenen Kriterien auch dazu beitragen, Doppelstrukturen und Aufspaltungen des Versorgungssystems soweit wie möglich zu vermeiden bzw. abzubauen.

Das Eckpunktepapier ist eine gemeinsame Initiative von

Berufsverband Deutscher Nervenärzte e. V. (BVDN)
Berufsverband Deutscher Psychiater e. V. (BVDP)
Bundesarbeitsgemeinschaft Gemeindepsychiatrischer Verbünde e. V. (BAG GPV)
Bundesdirektorenkonferenz e. V. (BDK)
Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e. V. (BFLK)
Bundesinitiative Ambulante Psychiatrische Pflege e. V. (BAPP)
Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK)
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V. (BeB)
Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V. (BPE)
Bundesweites Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste
Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP)
ChefärzteInnen der Kliniken für Psychiatrie und Psychotherapie an Allgemeinkrankenhäusern (ackpa)
Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V.
Deutscher Caritasverband e. V.
Deutsche Fachgesellschaft Psychiatrische Pflege e.V. (DFPP)
Deutsche Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie e. V. (DGGPP)
Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN)
Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e. V. (DGSP)
Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V. (DPtV)
Diakonie Deutschland e. V.
Lehrstuhlinhaber für Psychiatrie und Psychotherapie e. V. (LIPPs)
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e. V.

Zum vollständigen Eckpunktepapier [PDF, 332KB]

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