Inkonsistente Formulierungen, widersprüchliche Bestimmungen und lückenhafte Regelungen gefährden die Ziele des PsychVVG. In einer gemeinsamen Stellungnahme identifizieren die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände aus den Bereichen Psychiatrie, Psychosomatik sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie gravierende Probleme in dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf. Sie fordern deshalb umfassende Änderungen und Erweiterungen.
Die wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbände üben nicht nur Kritik am Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG). In der gemeinsamen Stellungnahme begrüßen sie die Grundausrichtung des neuen Vergütungs- und Versorgungssystems und sehen einen Teil ihrer Forderungen erfüllt. „Doch in der Ausgestaltung bleibt das PsychVVG in seiner jetzigen Form insgesamt hinter unseren Erwartungen zurück. Wir haben eine Reihe von Problembereichen festgestellt, bei welchen das Bundesgesundheitsministerium zwingend nachbessern muss, damit das Gesetz zu keiner Verschlechterung der Versorgungslage führt“, stellt der zukünftige Präsident der DGPPN, Prof. Arno Deister aus Itzehoe, fest.
Die Stellungnahme geht im Detail auf sechs zentrale Aspekte ein. Zum Beispiel kritisieren die Fachgesellschaften und Verbände, dass der Gesetzesentwurf die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit psychischen Erkrankungen noch nicht ausreichend berücksichtigt. Erheblichen Bedarf für Nachbesserungen machen sie auch in Bezug auf die Trennung von Budget- und Preissystem und die Sicherstellung der Finanzierung der erforderlichen Personalressourcen aus. „Wichtig ist zudem, dass der Gesetzgeber die Definition und Umsetzung stationsäquivalenter Leistungen besser regelt. Die Möglichkeit, dass Krankenhäuser zukünftig stationsäquivalente Leistungen außerhalb der Stationen erbringen können, ist zwar begrüßenswert. Doch die Regelungen dazu sind noch nicht klar genug und müssen dringend konkretisiert werden. Neben diesen grundsätzlichen Problemen sind im Gesetzesentwurf aus Sicht der DGPPN viele weitere Änderungen notwendig. Wir haben dem Bundesgesundheitsministerium deshalb eine ergänzende Stellungnahme übergeben, in der wir die einzelnen Gesetzesartikel im Detail kommentieren“, so DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth aus Berlin. Die Fachgesellschaft will den Gesetzesprozess weiter kritisch begleiten.