05.07.2016 | Pressemitteilung

Ambulante Psychotherapie: Strukturreform geht in die richtige Richtung, ist aber nicht umfassend genug

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit einer Strukturreform auf die prekäre Versorgungslage in der ambulanten Psychotherapie reagiert. Eine Reihe neuer Versorgungselemente soll lange Wartezeiten und Versorgungsengpässe reduzieren. Aus Sicht der DGPPN geht die Reform in die richtige Richtung. Doch damit auch Menschen mit schweren chronischen psychischen Erkrankungen davon profitieren, ist eine grundlegende Neustrukturierung der gesamten ambulanten Versorgung unverzichtbar.

Mit der Einführung des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes hatte der G-BA den Auftrag erhalten, die Angebote der ambulanten Psychotherapie zu flexibilisieren, Sprechstunden einzurichten, die frühzeitige diagnostische Abklärung, die Akutbehandlung, die Gruppentherapien und die Rezidivprophylaxe zu fördern sowie das Antrags- und Gutachterverfahren zu vereinfachen. „Die beschlossene Strukturreform weist in die richtige Richtung. Positiv ist, dass durch die Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunden Menschen mit psychischen Erkrankungen von einem niederschwelligen Zugang zu ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten profitieren. Allerdings bestehen bedeutende strukturelle Unterschiede zur ärztlich-psychiatrischen Sprechstunde, die gleichzeitig auch die somatische Abklärung enthält und einen wesentlich höheren Aufwand bedeutet. Außerdem befürchten wir, dass mit der Einführung der psychotherapeutischen Sprechstunden letztlich weniger Zeit für die bisher geleisteten Therapiestunden bleibt“, stellt Dr. Christa Roth-Sackenheim aus Andernach fest, die im Vorstand der DGPPN den Berufsverband Deutscher Psychiater (BVDP) vertritt.

Darüber hinaus sieht die Reform vor, dass für die Patienten in akuten psychischen Krisen und Ausnahmezuständen unmittelbar nach der Sprechstunde eine lediglich anzeigepflichtige psychotherapeutische Akutbehandlung beginnen kann. „Die DGPPN fordert bereits seit vielen Jahren flexiblere Therapieangebote. Nun hat auch der G-BA erkannt, dass sich mit zeitnahen psychotherapeutischen Interventionen die Chronifizierung psychischer Erkrankungen vermeiden lässt“, sagt DGPPN-Vorstandsmitglied Prof. Sabine C. Herpertz aus Heidelberg. In den Neuregelungen in Bezug auf die psychotherapeutische Rezidivprophylaxe sowie das Antrags- und Gutachterverfahren sieht die Fachgesellschaft keine entscheidenden Durchbrüche für die künftige Versorgung erzielt. Der beabsichtigte Bürokratieabbau bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Positiv ist zwar, dass Einzel- und Gruppentherapie zukünftig miteinander kombinierbar sind, aber leider bleibt das Antragsverfahren so aufwändig, dass zu befürchten ist, dass dadurch doch keine nachhaltige Förderung der Gruppentherapie erreicht wird.

„Die Reform der ambulanten Psychotherapie ist zu begrüßen, sie löst aber nicht die grundlegenden Versorgungsprobleme. Denn wir dürfen nicht vergessen, dass heute nur bei bei einem kleinen Anteil der Patienten mit psychischen Erkrankungen eine Richtlinienpsychotherapie erfolgt. Bei allen anderen Betroffenen sind andere – z. B. medikamentöse oder psychosoziale Interventionen oder kurzzeitige psychotherapeutische Gespräche – Behandlungsformen angezeigt. Die Neuerungen schaffen keine neuen Kapazitäten und richten sich nur sehr begrenzt an Menschen mit schweren und chronischen Krankheitsverläufen. Eine Verbesserung der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung lässt sich nur im Rahmen eines umfassenderen, strukturierten, setting- und sektorenübergreifenden Gesamtkonzeptes erzielen. Die Selbstverwaltung ist deshalb aufgefordert, die nun erfolgten ersten Reformschritte weiter voranzutreiben“, fordert DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth aus Berlin.

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