01.06.2015 | PRESSEMITTEILUNG

Forensische Psychiatrie: Täter und Tat ergründen

In Deutschland hat die Zahl der Patienten in der forensischen Psychiatrie und Psychotherapie in den letzten Jahren stark zugenommen. Bundesweit werden aktuell rund 10.000 psychisch kranke Straftäter in den Kliniken des Maßregelvollzugs behandelt. Ungeachtet großer Fortschritte in der Therapie und sehr niedriger Rückfallraten gerät der psychiatrische Maßregelvollzug immer wieder Kritik. Doch was tatsächlich in einer forensisch-psychiatrische Klinik geschieht, ist in der Öffentlichkeit nur wenig bekannt. Aus diesem Grund lädt die DGPPN morgen zu einer halbtägigen Informationsveranstaltung nach Berlin.

Die forensische Psychiatrie befasst sich mit psychisch erkrankten Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung schwere Straftaten verübt haben. Es handelt sich um Täter, die von Gerichten aufgrund ihrer Erkrankung als nicht oder vermindert schuldfähig erklärt wurden. Sie werden im so genannten psychiatrischen Maßregelvollzug in forensisch-psychiatrischen Kliniken behandelt. „Diese Kliniken erfüllen den gesellschaftlichen Auftrag der Besserung, Sicherung und Rehabilitation der Patienten. Die Voraussetzungen dazu sind im Strafgesetzbuch geregelt. Voll schuldfähige Straftäter verbüßen ihre Strafe hingegen in Justizvollzugsanstalten“, erklärt DGPPN-Vorstandsmitglied Dr. Nahlah Saimeh aus Lippstadt.

Psychiatrische Gutachter helfen den Gerichten dabei, die Schuldfähigkeit zu beurteilen. Eine Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung liegt zum Beispiel dann vor, wenn einer Person im Rahmen einer akuten Psychose eine als real empfundene Stimme befiehlt, eine Straftat zu begehen. Das Gericht kann die Einweisung in den psychiatrischen Maßregelvollzug dann anordnen, wenn vom Täter aufgrund seiner Erkrankung weitere erhebliche Straftaten zu erwarten sind. Zu den häufigsten Krankheitsbildern in der Forensischen Psychiatrie gehören Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, sexuelle Präferenzstörungen oder Abhängigkeitserkrankungen. „Diese Störungen lassen sich in den meisten Fällen so behandeln, dass die Patienten nicht wieder straffällig werden. Die Rückfallquote liegt bei weniger als 5 Prozent. Ziel der forensischen Unterbringung ist die Behandlung der psychischen Störung oder Erkrankung und gleichzeitig dem Betroffenen ein Leben in Freiheit unter Wahrung der berechtigten Schutzinteressen der Öffentlichkeit zu ermöglichen“, erklärt Professor Jürgen L. Müller, Leiter des DGPPN-Fachreferates für Forensische Psychiatrie.

Bei der Entscheidung über die Einweisung in den psychiatrischen Maßregelvollzug spielt die Prognose über die Gefährlichkeit der Patienten die entscheidende Rolle. Die Verweildauern hängen dabei unter anderem von der Diagnose, der Behandelbarkeit der Patienten und der Risikoabschätzung ab. „Die Unterbringung muss dabei immer verhältnismäßig sein. So besteht zum Beispiel für gewaltarme Delikte – etwa ein Diebstahl – keine rechtliche Grundlage zur Einweisung in den psychiatrischen Maßregelvollzug“, so Dr. Nahlah Saimeh weiter.

Hintergrund
Die DGPPN sieht seit mehreren Jahren dringenden Reformbedarf im forensisch psychiatrisch-psychotherapeutischen Maßregelvollzug, insbesondere bei den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Qualität der forensischen Gutachten. Bereits 2011 hat die DGPPN einen Appell zur Reform des Maßregelvollzugs an die Politik gerichtet. 2013 hat die Fachgesellschaft die Initiative Maßregelreform ins Leben gerufen. Diese arbeitet unter Einbezug der politischen, juristischen und fachärztlichen Experten auf die Reform des Maßregelrechts hin – mit dem Ziel die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Erfordernisse der Behandlung im Maßregelvollzug bundesweit einheitlich anzupassen. 

Im Jahr 2000 übernahm die DGPPN eine Vorreiterrolle mit der Einführung des Zertifikats „Forensische Psychiatrie“. Mit einem umfassenden Ausbildungscurriculum und der Supervision von Gutachten trug sie maßgeblich zur Qualitätsverbesserung forensisch-psychiatrischer Expertise bei. Die Zertifizierung durch die DGPPN wurde 2004 von den Landesärztekammern aufgenommen und die Schwerpunktbezeichnung Forensische Psychiatrie und Psychotherapie eingeführt.

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