Seit 2004 bietet die DGPPN interessierten Weiterbildungskliniken bzw. -verbünden die Möglichkeit, sich als Weiterbildungszentrum für Psychiatrie und Psychotherapie zertifizieren zu lassen. Das Zertifizierungsverfahren basiert auf den von der europäischen Arztfachgesellschaft UEMS erarbeiteten Kriterien zur Qualitätssicherung und -optimierung für Weiterbildungszentren und ist an die nationalen Anforderungen für die psychiatrisch-psychotherapeutische Weiterbildung angepasst.
Die Zertifizierung hat die Attraktivität der Weiterbildungseinrichtungen spürbar erhöht und wirkt somit dem Nachwuchsmangel entgegen. Weiterbildungskliniken und -vebünde sind eingeladen sich an der Qualitätsoffensive der DGPPN für die ärztliche Weiterbildung im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie zu beteiligen. Die DGPPN-Geschäftsstelle unterstützt und begleitet Sie gerne bei der Antragstellung sowie bei allen damit verbundenen Fragen.
Wer kann das DGPPN-Zertifikat für Weiterbildungszentren beantragen?
Jede Einrichtung in Deutschland, welche die kompletten Inhalte der Weiterbildungsordnung (WBO) der Bundesärztekammer (BÄK) bzw. der modifizierten WBO der Landesärztekammern (LÄK) abdeckt, kann sich als Weiterbildungszentrum für Psychiatrie und Psychotherapie gemäß den Richtlinien der UEMS von der DGPPN zertifizieren lassen.
Was geschieht nach der Zertifizierung?
Die zertifizierte Einrichtung wird auf der Internetseite der DGPPN als zertifiziertes Weiterbildungszentrum für Psychiatrie und Psychotherapie geführt. Auf Wunsch wird ein digitales Zertifikat/Siegel für die Homepage der Klinik zur Verfügung gestellt. Der Leiter der zertifizierten Einrichtung wird in den Visitatoren-Pool der DGPPN aufgenommen und verpflichtet sich, mindestens einmal ein Visitationsteam im Auftrag der DGPPN zu leiten.
Wie lange ist das Zertifikat gültig?
Das Zertifikat gilt sieben Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Re-Zertifizierung zu stellen.
Was beinhaltet die Re-Zertifizierung?
Bei der Re-Zertifizierung wird auf den ersten Visitationsbericht Bezug genommen. Es wird überprüft, inwieweit Schwächen behoben bzw. ausgeglichen wurden. Bei Interesse an einer Re-Zertifizierung wenden Sie sich bitte an die DGPPN-Geschäftsstelle.
Nach der Visitation erstellt die Zertifizierungskommission einen Ergebnisbericht, in dem u. a. auch Empfehlungen für die Optimierung der Weiterbildung enthalten sind. Die zu zertifizierende Einrichtung wird gebeten, zu diesem Visitationsbericht Stellung zu nehmen und ggf. formale Fehler zu korrigieren. Nach Freigabe durch die Zertifizierungskommission sowie den Vorsitzenden des Zertifizierungsausschusses der DGPPN erfolgt die endgültige Zertifizierung der Weiterbildungsstätte.
Die zu visitierende Einrichtung zahlt bei der Erstzertifizierung an die DGPPN eine einmalige Zertifzierungsgebühr i. H. v. 1000,00 Euro zzgl. MwSt. sowie eine Pauschale pro Kommissionsmitglied i. H. v. 700,00 Euro. Die Reise- und Übernachtungskosten für die Visitatoren werden von der zu zertifizierenden Einrichtung übernommen. Die Rezertifizierungskosten betragen 1200,00 Euro zzgl. MwSt.
Die Gebühr ist mit der Antragseinreichung fällig. Ein Anspruch auf Rückerstattung bei begründeter Ablehnung des Antrags besteht nicht. Gegen die Ablehnung eines Antrags kann Einspruch eingelegt werden. Gegen eine erneute Ablehnung des Antrags ist kein Einspruch möglich. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung des Zertifikats besteht nicht.
Ihren Antrag auf Erteilung des Zertifikats senden Sie bitte per E-Mail an zertifikate@dgppn.de.